Wettanbieter ohne OASIS im Vergleich: Whitelist, Offshore, Spielerschutz

Updated Oktober 2026
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Ein Wettanbieter ohne OASIS ist in Deutschland schnell gefunden, nur nicht legal. Die bundesweit geführte Sperrdatei wird bei jeder Anmeldung und jedem Login abgefragt; lizenzierte Anbieter haben keine Wahl, sie sind angeschlossen. Wer die Abfrage umgehen will, landet bei Marken ohne deutsche Erlaubnis, ohne LUGAS, ohne den Schutzrahmen des Glücksspielstaatsvertrags. Die Entscheidung zwischen beiden Wegen hat Folgen, die sich vorher benennen lassen.

Ein leerer Wettschein aus Papier liegt neben einem Stift auf einer hölzernen Theke, weiches Licht fällt von der Seite ein.
Die bundesweite OASIS-Sperrdatei umfasste nach der Bilanz 2025 des Regierungspräsidiums Darmstadt etwa 367.000 aktive Spielersperren.

Stand: 17. Oktober 2026 · geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (Stand 02.10.2026)

Rechtslage in Deutschland: was OASIS mit jeder Wette im Inland zu tun hat

Die Frage, ob ein Anbieter in Deutschland legal Sportwetten anbietet, hat eine sehr knappe Antwort: er steht auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, oder er steht nicht dort. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021, in Kraft seit dem 1. Juli 2021, hat die Erlaubnis für Sportwetten im Internet bei einer einzigen Behörde gebündelt, der GGL mit Sitz in Halle (Saale). Sie vergibt die Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 und § 27f Abs. 1 GlüStV, sie überwacht und ahndet Verstöße nach § 28a. Der Test, ob ein Anbieter in Deutschland legal Sportwetten vertreibt, ist seither eine einzige Liste, die Whitelist nach § 9 Abs. 8.

Erlaubnis und Whitelist

Der Snapshot der Whitelist vom 2. Oktober 2026 weist 30 Einträge aus: 27 Inhaberinnen und Inhaber mit einer Sportwetten-Erlaubnis, zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten-Erlaubnis, und drei Inhaber ausschließlich für Pferdewetten. Jede gelistete Domain ist eine .de-Domain, aber eine .de-Domain allein ist kein Beleg für eine Erlaubnis, der Test ist die Liste selbst. Eine Ersterlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 über fünf Jahre, die Whitelist zeigt nur das Ausstellungsdatum, niemals ein Enddatum. Eine Ersterlaubnis aus dem Jahr 2020 ist deshalb nicht ‚abgelaufen‘, wenn man 2025 nachschaut; entscheidend ist, was die Liste an dem Tag sagt, an dem man schaut.

Nur die Domain, die unter der Sportwetten-Erlaubnis gelistet ist, darf Sportwetten annehmen. Eine Casino-Erlaubnis deckt keine Sportwetten ab, eine Sportwetten-Erlaubnis keine Live-Dealer-Tische. Die Slots-, Poker- oder Casino-Erlaubnisse, die einige Inhaber zusätzlich führen, sind eigene Erlaubnisse mit eigenen Regeln. Wer bei einem Anbieter spielt, spielt unter dem Schirm der Erlaubnis, die für die Domain gilt, unter der er sich anmeldet. Was die Marke auf der eigenen Webseite über sich erzählt, ist im Zweifel weniger aussagekräftig als das, was die Whitelist über sie sagt. Die GGL führt die Liste, sie aktualisiert sie, sie ist die Quelle.

Was darf gewettet werden

Der Glücksspielstaatsvertrag erlaubt Wetten auf den Ausgang eines Sportereignisses, auf einen Abschnitt davon und auf Vorfälle darin, als Einzel- oder Kombinationswette (§ 21 Abs. 1). Das Wettprogramm, das ein Anbieter anbieten darf, ist nicht frei wählbar, die GGL muss das Programm im Rahmen von § 21 Abs. 5 erlauben. Was dort nicht erlaubt ist, fällt aus dem Programm, auch wenn andere Märkte es anbieten.

Live-Wetten sind nach § 21 Abs. 4 während eines laufenden Spiels nur auf das Endergebnis und auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente erlaubt, in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. ‚Nächstes Tor‘ beim Fußball ja, ’nächster Satz‘ beim Tennis ja. ‚Nächster Punkt‘ beim Tennis und ’nächster Korb‘ beim Basketball nein. Diese Einschränkung sortiert ganze Marktsegmente aus, die in anderen Ländern zum Standard gehören, und sie ist der Grund, warum die Wettprogramme lizenzierter deutscher Anbieter schmaler ausfallen als die internationaler Plattformen.

Ausgeschlossen sind Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure teilnehmen, manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung (§ 21 Abs. 1a). Die GGL-Praxis zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurebene. Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind im Staatsvertrag nicht vorgesehen. Cash Out hat keine statutorische oder GGL-seitige Regelung; ob ein Anbieter die Funktion anbietet, ist seine Entscheidung. Auszahlungen erfolgen erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses, unabhängig von Zwischenständen. Einen statutorischen Höchsteinsatz pro Wette kennt das deutsche Recht für Sportwetten nicht.

Eine für deutsche Verhältnisse bemerkenswerte Lücke: E-Sport. Die GGL teilt mit, dass Wetten auf E-Sport nicht möglich sind, weil E-Sport nicht als Sport anerkannt wird. Es gibt in Deutschland keine lizenzierte E-Sport-Wette, wer E-Sport wetten will, kann das unter deutscher Erlaubnis nicht. Virtuelle Sportarten sind in dieser Hinsicht nicht abschließend geregelt; was ein Anbieter dort anbietet, fällt in seine eigene Verantwortung und in die Prüfung der GGL.

Werbung, Bonus und das Wettprogramm

Werbung für Glücksspiel ist nach § 5 Abs. 7 GlüStV nur Inhabern einer Erlaubnis gestattet. Ein 06:00-bis-21:00-Verbot nach § 5 Abs. 3 Satz 1 gilt für Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele, nicht für Sportwetten. Für Sportwetten gelten andere Regeln: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung im selben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlerinnen und Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6). Der Glücksspielstaatsvertrag enthält keine Klausel, die einen Sportwetten-Bonus betragsmäßig begrenzt; Beträge, Umsatz und Mindestquoten kommen allein aus den AGB des jeweiligen Anbieters. Was ein ‚Willkommensbonus‘ wert ist, sagt nicht die Zahl, sondern der Umsatz, der dahinter steht.

Offshore und die Folgen

Was auf der Whitelist nicht steht, ist nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtes Glücksspiel. Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat im Inland keine Wirkung. Die GGL hat am 17. September 2026 ausdrücklich vor unerlaubten Angeboten gewarnt, Plattformen namentlich benannt und betont, dass Anbieter ohne deutsche Erlaubnis nicht unter deutschem Schutz stehen.

Strafrechtlich kann die Organisation solcher Angebote nach § 284 StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden, die Werbung dafür mit bis zu einem Jahr. Die Teilnahme von Spielerinnen und Spielern fällt unter § 285 StGB und ist mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bedroht; verfolgt werden einzelne Teilnehmer in der Praxis nicht. Das steht weder als Freibrief noch als Drohung hier, es ist die Beschreibung dessen, was das Gesetz vorsieht.

Die zivilrechtliche Frage ist weniger eindeutig und derzeit in Bewegung. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die europäische Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger fordert aus Verlusten der Jahre 2013 bis 2018 mehr als 3.700 € zurück. Die Schlussanträge des Generalanwalts Nicholas Emiliou vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24 halten es grundsätzlich für möglich, dass Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze verpflichtet werden, mit einer Ausnahme für Zeiten, in denen Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. In einem weiteren Verfahren gegen die Betkick Sportwettenservice, die hinter Betano steht, hat der BGH am 22. März 2024 (Az. I ZR 88/23) einen Hinweisbeschluss erlassen, der die Position der Spielenden bei der Rückforderung stärkt. Keiner dieser Beschlüsse verspricht einer einzelnen Person eine Erstattung; was sie tun, ist die Spielregeln zu sortieren, nach denen deutsche Gerichte künftig entscheiden werden.

Die GGL selbst hat mehrere Hebel: Untersagungsverfügungen, Zahlungsblockaden und Netzsperren (§ 9 GlüStV). Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spielt, hat keinen deutschen Ansprechpartner, keine deutsche Aufsicht und im Streitfall nur den Weg über die Gerichte im Lizenzstaat, sofern das Kleingedruckte des Anbieters das überhaupt zulässt.

Das Einzahlungslimit und sein Preis

Für lizenzierte Anbieter gilt nach § 6c Abs. 1 GlüStV ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 €, das übergreifend über alle Anbieter hinweg über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt wird. Ein Anbieter darf für einzelne Spielende ein höheres Limit setzen, bis 10.000 €, und bis 30.000 € für höchstens ein Prozent seiner aktiven Kundinnen und Kunden, aber nur gegen nachweisbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, eine Selbsterklärung reicht nicht. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen.

Bis zur vollständigen Verifizierung darf ein Anbieter das Spielen für höchstens 72 Stunden mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlung erlauben. Die Verifizierung umfasst die Identität, die Volljährigkeit und das Zahlungskonto, das auf den eigenen Namen lauten muss und bei einem Institut geführt wird, das dem Geldwäschegesetz unterliegt (§ 6a, § 6b Abs. 4). Anonyme Zahlungsmittel sind nicht zugelassen, was Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Karten im lizenzierten Bereich aussperrt.

Was kostet es, das Limit auszunutzen? Angenommen, das 1.000-€-Depot wird einmal vollständig als Einsatz durchgespielt, auf einem typischen Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1,90 und 1,90. Die Auszahlungsquote liegt dann bei 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) ≈ 0,9500, die Marge entsprechend bei 5,00 %. Daraus ergibt sich ein erwarteter Verlust in der Größenordnung von 50 €; bei typischen Margen zwischen 4 und 6 % schwankt der erwartete Verlust zwischen 40 € und 60 €. Das ist kein Tipp und keine Vorhersage, sondern ein statistischer Mittelwert über viele Wetten unter den genannten Annahmen, eine einzelne Wette kann sehr viel besser oder sehr viel schlechter ausgehen. Die Zahl zeigt nur, was das Limit im Schnitt kostet, wenn man es vollständig in Wetten umsetzt, und sie steht in keiner Werbung.

Spielerschutz: OASIS, LUGAS und der Panikknopf

Die Lizenz ist die eine Hälfte des deutschen Modells; die andere Hälfte heißt Schutzmechanik. Drei Bausteine greifen ineinander: die Sperrdatei OASIS, die Limitdatei LUGAS und der Panikknopf. Sie wirken nur dort, wo ein Anbieter angeschlossen ist, also auf der Whitelist. Wer ausweicht, verliert sie alle drei.

Eine leere Parkbank am Rand eines Fußballfelds in der Abenddämmerung, im Hintergrund ragen dunkle Flutlichtmasten in den Himmel.
Auf der OASIS-Übersichtsseite nennt das Regierungspräsidium Darmstadt über 360.000 aktive Spielersperren, die derzeit im bundesweit geführten System registriert sind.

OASIS-Sperren

Die OASIS-Abfrage, die bei Anmeldung und Login läuft, hat eine direkte Folge für den Sperrfall: eine bestehende Sperre macht die Anmeldung unmöglich und sperrt ein bestehendes Konto beim nächsten Login. Die Sperre gilt sofort, sobald sie eingetragen ist, und sie wirkt, bis die Mindestfrist abgelaufen ist und die Aufhebung bewilligt wurde.

Die Dauer einer Selbstsperre beträgt mindestens drei Monate, wenn der oder die Spielende selbst eine Frist nennt, ansonsten mindestens ein Jahr (§§ 8, 8a GlüStV). Eine vorzeitige Aufhebung ist nicht möglich. Neben der Selbstsperre sieht das Recht eine Fremdsperre vor, die von Dritten, etwa Angehörigen, angeregt werden kann; sie durchläuft ein eigenes Verfahren mit Prüfung durch die zuständige Behörde. Die OASIS-Sperre wirkt anbieterübergreifend, bundesweit und über alle Spielformen hinweg, Sportwetten, Casino, Poker, Lotterien.

Panikknopf und Kurzzeitsperre

Eine eigene Mechanik ist der Panikknopf nach § 6i Abs. 3 GlüStV. Er löst eine sofortige Sperre von 24 Stunden aus, eine Kurzzeitsperre, die ohne Wartezeit wirkt und ohne Antrag beim Regierungspräsidium auskommt. Der Knopf ist als Notbremse gedacht, für den Moment, in dem jemand mitten im Spiel merkt, dass er aufhören sollte. Er ersetzt nicht die Selbstsperre, er überbrückt die Zeit bis zu einer längerfristigen Entscheidung.

In der Praxis ist der Knopf auf der Anbieterseite umgesetzt, ein Element im Kontobereich oder in der App. Der Druck darauf sendet das Signal in Echtzeit an die Sperrdatei. Nach Ablauf der 24 Stunden läuft das Konto normal weiter, sofern keine andere Sperre vorliegt. Die Sperre greift sofort, der Mechanismus braucht keine Bestätigung und keine Begründung.

LUGAS und das Parallelspielverbot

Die Limitdatei LUGAS setzt das Einzahlungslimit aus § 6c durch, das im Rechtsteil dieser Seite bereits eine Rolle gespielt hat. Sie sorgt zugleich dafür, dass das Parallelspielverbot nach § 6h GlüStV funktioniert: mehrere Konten bei verschiedenen Anbietern gleichzeitig zu nutzen, ist nicht erlaubt. Die Aktivitätsdatei, ein weiterer Baustein von LUGAS, erkennt parallele Spielvorgänge und schließt sie aus.

Für Spielende heißt das: einmal 1.000 € pro Monat, verteilt auf alle Anbieter, an die das Limit angeschlossen ist. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen, und die Begründung muss belegt werden, eine Selbsterklärung reicht nicht. Wer Parallelkonten eröffnet, um das Limit zu umgehen, verstößt gegen die Anbieter-AGB und riskiert die Schließung aller Konten.

Für Anbieter ohne OASIS- und LUGAS-Anschluss greift nichts davon. Sie kennen weder das Limit noch das Parallelverbot, sie führen keine Abfrage durch, sie kennen keine Sperre. Das ist genau der Punkt, an dem die Lizenzfrage zur Schutzfrage wird: wer außerhalb der Whitelist spielt, hat keinen dieser Mechanismen auf seiner Seite.

Verifizierung und Spielergelder

Die vollständige Verifizierung umfasst Identität, Volljährigkeit und Zahlungskonto, dazu die Online-Ausweisfunktion für den Sperrantrag. Wer das 72-Stunden-Fenster überschreitet, ohne sich vollständig verifizieren zu lassen, kann nicht weiterspielen. Die Sperre wirkt anbieterübergreifend, nicht anbieterweise, ein Wechsel zu einem anderen lizenzierten Anbieter hilft nicht.

Spielergelder sitzen nach § 6b Abs. 6-7 auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird der Stand innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt. Das gilt für lizenzierte Anbieter; bei Offshore-Marken entscheiden die AGB des Anbieters, oft zu Ungunsten der Spielenden. Wer sein Geld in einem unerlaubten Angebot lässt, hat im Streitfall nur die Gerichte im Lizenzstaat, sofern das Kleingedruckte diesen Weg überhaupt offenlässt.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Sechs dieser zehn Anbieter sind auf der GGL-Whitelist geführt und dürfen in Deutschland Sportwetten anbieten, mit allen Pflichten, die der Glücksspielstaatsvertrag daran knüpft. Vier sind nicht auf der Liste und führen Lizenzen aus Curaçao, die in Deutschland keine Wirkung entfalten. Die Tabelle gibt Whitelist-Status, Erlaubnisinhaber und Datum der ersten Sportwetten-Erlaubnis an; die einzelnen Abschnitte darunter gehen Marke für Marke durch.

Anbieter Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
Betway auf Whitelist, Inhaberin Betway Limited 09.03.2021
DAZN Bet auf Whitelist, Inhaberin DZBT Operations Limited 22.08.2023
bpremium auf Whitelist, Inhaberin Ladbrokes (Deutschland) Limited 09.10.2020
Betano auf Whitelist, Inhaberin Betkick Sportsbetting Limited 19.02.2021
AdmiralBet auf Whitelist, Inhaberin Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020
NEO.bet auf Whitelist, Inhaberin Greenvest Betting Limited 09.10.2020
Playzilla nicht auf Whitelist —
Allyspin nicht auf Whitelist —
22Bet nicht auf Whitelist —
Boomerang Bet nicht auf Whitelist —

Erlaubte Anbieter auf der GGL-Whitelist

Wer in Deutschland legal wetten will, hat sechs Anbieter zur Auswahl, die im Folgenden einzeln vorgestellt werden. Sie alle unterliegen OASIS, LUGAS, dem 1.000-€-Limit und der vollständigen Verifizierung. Sie unterscheiden sich im Inhaber, im Erlaubnisdatum und im Angebot.

Betway

Betway wird auf der Whitelist von der Betway Limited geführt. Die erste Sportwetten-Erlaubnis datiert auf den 9. März 2021, eine Folgeerlaubnis wurde am 23. Dezember 2022 erteilt. Die Erlaubnis umfasst nicht nur Sportwetten: seit dem 2. Oktober 2026 ist auf der Whitelist auch eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele eingetragen, was die Marke über das reine Wettangebot hinaus positioniert. Die geprüften Angaben auf der Whitelist sind der Test, nicht das, was die Marke auf der eigenen Webseite darum herum erzählt.

Betway ist die Wahl für Spielende, die unter deutscher Aufsicht wetten und gleichzeitig weitere Spielformen unter derselben Erlaubnis nutzen wollen. Die Marke ist seit dem 9. März 2021 auf der Liste, eine Folgeerlaubnis aus 2022 liegt vor, und die zusätzliche Automatenspiel-Erlaubnis aus 2026 erweitert das Profil.

DAZN Bet

Hinter DAZN Bet steht die DZBT Operations Limited mit Sitz in Zebbug, Malta. Die GGL hat die Sportwetten-Erlaubnis am 22. August 2023 erteilt, deutlich später als die älteren Marken im Feld. DAZN Bet trägt den Markennamen eines Sport-Streaming-Anbieters, ist aber rechtlich eine eigenständige Wettplattform, an die dieselben Regeln gelten wie an alle anderen Erlaubnisinhaber. Die Plattform unterliegt OASIS, LUGAS, dem 1.000-€-Limit und der vollständigen Verifizierung.

DAZN Bet passt zu Spielenden, die eine neuere Plattform unter deutscher Lizenz suchen und der Markenbindung an ein Streaming-Haus etwas abgewinnen können. Wer den Sport ohnehin dort verfolgt, hat hier einen logischen Anlaufpunkt, vorausgesetzt, die Plattform hält, was der Name verspricht.

bpremium

Die Ladbrokes (Deutschland) Limited führt die Whitelist nicht nur für bpremium, sondern auch für partypoker, dort jeweils mit einer Ersterlaubnis vom 10. November 2022 für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele. Die Sportwetten-Erlaubnis für bpremium datiert auf den 9. Oktober 2020, eine Folgeerlaubnis folgte am 21. Dezember 2022. bpremium ist die deutsche Ausprägung eines internationalen Buchmacher-Namens, eine Konstruktion, die für sich genommen noch keine Aussage über das Wettangebot trifft.

Die Marke passt zu Spielenden, die einen international etablierten Namen unter deutscher Erlaubnis suchen und nicht auf eine neue Plattform setzen wollen. Der Markenkern ist die Wiedererkennbarkeit; was unter dem Namen an Wettprogramm geliefert wird, ist die andere Hälfte der Bewertung.

Betano

Die Betkick Sportsbetting Limited führt Betano auf der Whitelist, mit erster Sportwetten-Erlaubnis am 19. Februar 2021 und einer Folgeerlaubnis am 16. Dezember 2022. Die Marke ist über die Wettbranche hinaus bekannt, weil sie Gegenstand eines zentralen Verfahrens vor dem BGH ist: im Hinweisbeschluss vom 22. März 2024 (Az. I ZR 88/23) hat der BGH die Position von Spielenden bei der Rückforderung von Sportwettenverlusten gestärkt. Das ist kein Urteil, das jemandem das Geld zurückbringt, aber es ordnet die Spielregeln, nach denen künftig entschieden wird.

Betano ist die Wahl für Spielende, denen die rechtliche Entwicklung rund um Sportwettenverluste nicht gleichgültig ist, und die bei einer Marke spielen wollen, die diese Entwicklung bereits durchläuft. Die Lizenz selbst steht; was sich verändert, ist die Spielregel dahinter.

AdmiralBet

AdmiralBet wird auf der Whitelist von der Greentube Betting Malta Limited geführt. Die Erlaubnis datiert auf den 9. Oktober 2020, Folgeerlaubnisse auf den 13. Dezember 2022 und den 29. Juli 2024. Für virtuelle Automatenspiele unter AdmiralBet besteht eine Erlaubnis seit dem 28. September 2022. Die mehrfache Verlängerung zeigt, dass die Marke in der deutschen Aufsicht mehrfach bestätigt worden ist, eine Bestätigung, die im Sportwettenmarkt keine Selbstverständlichkeit ist.

AdmiralBet passt zu Spielenden, denen Beständigkeit wichtiger ist als Neuheit, und die einen Anbieter suchen, der seine Erlaubnis über mehrere Runden erneuert bekommen hat. Die drei dokumentierten Erlaubnisschritte sind das deutlichste Signal, das die Whitelist für die Marke hergibt.

NEO.bet

Die Greenvest Betting Limited führt NEO.bet, mit erster Sportwetten-Erlaubnis am 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis am 22. Dezember 2022. NEO.bet ist eine der Marken, die früh auf den deutschen Markt gesetzt haben, und gehört zu den ersten Namen, die auf der Whitelist auftauchen. Die Marke ist deutsch verankert und trägt einen Namen, der im internationalen Wettmarkt weniger Aufmerksamkeit erzeugt als andere im Feld.

NEO.bet ist die Wahl für Spielende, die einen deutsch verankerten Markennamen unter deutscher Erlaubnis bevorzugen und nichts dagegen haben, dass die Marke weniger international klingt als andere im Feld. Das deutsche Wettprogramm ist schmaler als das internationaler Anbieter, das gilt hier wie für alle Erlaubnisinhaber.

Anbieter ohne deutsche Erlaubnis

Die folgenden vier Marken sind nicht auf der GGL-Whitelist geführt. Sie besitzen Lizenzen aus Curaçao, die in Deutschland keine rechtliche Wirkung entfalten. Sie sind hier aufgeführt, weil Spielende aus Deutschland auf sie stoßen, und weil ihre Beschreibung die andere Seite der Wahl sichtbar macht: was fehlt, wenn OASIS, LUGAS und der 1.000-€-Schutz nicht greifen.

Playzilla

Playzilla führt auf der eigenen Webseite einen Sportsbook-Bereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten. Die Marke ist nicht auf der GGL-Whitelist gelistet und nicht an OASIS oder LUGAS angeschlossen. Eine Lizenz aus Curaçao, die das Unternehmen nach eigenen Angaben führt, hat in Deutschland keine rechtliche Bedeutung. Eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis gibt es für die Marke nicht, ein Erlaubnisdatum ist deshalb nicht in der Tabelle zu finden.

Playzilla ist die Plattform für Spielende, die bewusst eine Plattform außerhalb des deutschen Schutzrahmens nutzen und die damit verbundenen Konsequenzen tragen. Wer in Deutschland wohnt und dort spielt, hat keinen Ansprechpartner vor Ort, keinen Verbraucherschutz nach deutschem Recht und im Streitfall nur den Weg über die Gerichte im Lizenzstaat.

Allyspin

Allyspin wirbt auf der eigenen Website mit einem Sportwettenbereich, der Fußball, Tennis, Tischtennis, Basketball, Eishockey, American Football und Baseball abdeckt, dazu Live-Wetten und virtuelle Sportarten. Die Marke ist nicht auf der GGL-Whitelist, eine Lizenz aus Curaçao ist die einzige genannte. Im Inland ist das Angebot nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtes Glücksspiel, was die GGL in ihrer Warnung vom September 2026 ausdrücklich als rechtswidrig einstuft.

Allyspin ist die Wahl für Spielende, die eine breite Sportpalette suchen und die fehlende deutsche Erlaubnis akzeptieren. Die Palette ist das, was die Marke von anderen Offshore-Marken abhebt; sie kostet den Schutz, den eine deutsche Erlaubnis mitbringt, das ist der Tausch, den jede Spielentscheidung auf dieser Plattform implizit vollzieht.

22Bet

22Bet bietet Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball, Boxen und weitere Sportarten an, ebenfalls ohne Eintrag auf der GGL-Whitelist. Eine Lizenz aus Curaçao ist die einzige genannte. Im Inland fällt das Angebot unter unerlaubtes Glücksspiel. Die genannten Randsportarten sind genau die, die im lizenzierten deutschen Wettprogramm nicht vorkommen, eine Beobachtung, die die Position der Marke gegenüber der Whitelist schärft.

22Bet ist die Wahl für Spielende, die gezielt nach Randsportarten wie Biathlon suchen und dafür die fehlende Anbindung an den deutschen Schutz in Kauf nehmen. Wer das tut, nimmt die rechtlichen Folgen in Kauf, das deutsche Recht kennt dafür keine Ausnahme, und die GGL-Praxis zu Biathlon oder Baseball ist die einer Sportart, die im lizenzierten Programm ohnehin nicht angeboten wird.

Boomerang Bet

Boomerang Bet gliedert sein Angebot in die Bereiche ‚Sport‘, ‚In-Play‘, ‚Esports‘ und ‚Top leagues‘ und veröffentlicht eigene ‚Sportsbook Rules‘. Die Marke ist nicht auf der GGL-Whitelist, eine Lizenz aus Curaçao ist die einzige genannte. Im Inland fällt das Angebot unter unerlaubtes Glücksspiel, der Hinweis auf den Punkt E-Sport verschärft das Bild: Wetten auf E-Sport sind in Deutschland nicht erlaubt, weil die GGL E-Sport nicht als Sport anerkennt. Ein Esports-Wettangebot, das eine deutsche Lizenz hätte, gibt es nicht.

Boomerang Bet ist die Wahl für Spielende, die ein Esports-Angebot suchen und wissen, dass sie es in Deutschland nur außerhalb der Lizenz finden. Sie bezahlen dafür mit dem Wegfall des gesamten Schutzes, den eine deutsche Erlaubnis mitbringt; das ist keine kleine Position, das ist die Schutzfrage in einer Entscheidung.

Grundlagen des Spielersperrsystems OASIS

Die Sperrdatei OASIS ist die zentrale Infrastruktur, an der jeder lizenzierte Anbieter in Deutschland hängt. Sie ist spielformübergreifend angelegt, sie gilt für Sportwetten, Casino, Poker und Lotterien gleichermaßen, und sie ist bundesweit einheitlich. Wer in Deutschland spielen will und gesperrt ist, kann nicht spielen, gleich bei welchem Anbieter und in welcher Spielform.

Ein Fußball liegt auf dem Anstoßpunkt eines leeren Rasenplatzes, im Hintergrund steht ein Stadion unter Flutlicht in der Dämmerung.
Im Jahr 2025 liefen mehr als 5,2 Milliarden Abfragen über das Spielersperrsystem OASIS, im Schnitt etwa 432 Millionen pro Monat.

Wer OASIS führt und was es leistet

Die Verantwortung für OASIS liegt dauerhaft beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Anbindung an das System ist für Glücksspielanbieter verpflichtend; wer eine deutsche Erlaubnis hat, ist angeschlossen, automatisch und ohne Ausnahme. OASIS ist kein Anbieterprodukt, es ist eine hoheitlich betriebene Datei, und ihre Wirkung entfaltet sich nicht in der Sphäre des Anbieters, sondern in der des Rechts.

Die Anbindung funktioniert über drei Arten von Abfragen, die das Regierungspräsidium Darmstadt in seiner Statistik aufschlüsselt: Abfragen zu Spielersperren, Abfragen zu Bonus- und Rabattangeboten sowie Abfragen zu Werbung. Die erste Kategorie ist die, die den Alltag der Spielenden direkt betrifft, die anderen beiden betreffen das Marketingumfeld der Anbieter und das, was die Aufsicht über Werbepraktiken wissen will. OASIS ist spielformübergreifend und bundesweit einheitlich; dieselbe Sperre sperrt zugleich Sportwetten, Casino, Poker und Lotterien.

Zahlen aus 2025

Im Jahr 2025 liefen mehr als 5,2 Milliarden Abfragen über OASIS, im Schnitt etwa 432 Millionen pro Monat. Das zuständige Dezernat beim Regierungspräsidium Darmstadt bearbeitete rund 60.000 Sperranträge. Die Bilanz 2025, die das Regierungspräsidium in einer Pressemitteilung vom 10. Februar 2026 veröffentlicht hat, weist etwa 367.000 aktive Spielersperren aus. Die Übersichtsseite des Regierungspräsidiums nennt ‚über 360.000‘ aktuelle Sperren, die derzeit im bundesweit geführten System registriert sind. Beide Werte bewegen sich im selben Korridor, sie sind Stand desselben Systems, nur an unterschiedlichen Tagen erhoben.

Die zweite Seite der Statistik: 9.000 Veranstalter mit rund 41.000 Betriebsstätten sind an OASIS angeschlossen, von der großen Wettplattform bis zur kleinen Spielhalle. OASIS wirkt damit nicht nur im Internet, sondern auch in der analogen Welt, in der die überwiegende Mehrheit der Sperren ohnehin entsteht. Das Volumen der Abfragen, die das Regierungspräsidium zählt, ist ein Maß für die Anbindung und ein Hinweis darauf, wie durchlässig das System für den Alltag der Spielenden tatsächlich ist.

So wird eine Sperre beantragt

Für Spielende läuft der Weg in OASIS heute digital: Antrag, Auskunft und Aufhebung gehen über ein BundID-Nutzerkonto mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Wer die Voraussetzungen nicht mitbringt, kann den Antrag auf dem Postweg stellen, der Prozess ist dadurch nicht inhaltlich anders, nur länger. Die Sperre wirkt, sobald sie eingetragen ist, und sie gilt, bis die Mindestfrist abgelaufen ist und die Aufhebung beantragt und genehmigt wurde.

Die Mindestfrist beträgt nach §§ 8, 8a GlüStV drei Monate, wenn die antragstellende Person eine Frist nennt, ansonsten ein Jahr. Eine vorzeitige Aufhebung ist nicht möglich. Die Fremdsperre, die Dritte anregen können, durchläuft ein eigenes Verfahren mit Prüfung durch die zuständige Behörde. Die Sperre greift sofort, sobald sie eingetragen ist, und sie gilt, bis die Frist abläuft und die Aufhebung bewilligt wird.

Häufige Fragen

Was genau ist das OASIS-Spielersperrsystem?

OASIS ist die bundesweit geführte Sperrdatei für Glücksspiel, betrieben vom Regierungspräsidium Darmstadt im Auftrag des Landes Hessen. Sie wird bei jeder Anmeldung und jedem Login abgefragt, anbieterübergreifend, bundesweit. Eingetragen werden Selbstsperren, Fremdsperren und behördliche Sperren, mit einer Mindestdauer von drei Monaten, bei fehlender Frist einem Jahr.

Wann und wie greift die OASIS-Abfrage?

Die Abfrage läuft beim Anmelde- und Login-Vorgang, nicht nur bei der Registrierung. Der Anbieter schickt die Daten an OASIS, OASIS antwortet, ob eine Sperre vorliegt, der Anbieter blockiert den Zugang im Sperrfall. Eine bestehende Sperre macht die Anmeldung unmöglich und sperrt ein bestehendes Konto beim nächsten Login; die Wirkung ist anbieterübergreifend.

Was bedeutet es rechtlich, wenn ein Anbieter nicht an OASIS angeschlossen ist?

Ein Anbieter ohne OASIS-Anschluss hat nach § 4 Abs. 1 GlüStV keine Erlaubnis für Sportwetten in Deutschland. Sein Angebot fällt unter unerlaubtes Glücksspiel, mit den strafrechtlichen Konsequenzen der §§ 284, 285 StGB und der fehlenden Anbindung an den Schutzrahmen des Staatsvertrags. Die GGL hat im September 2026 ausdrücklich vor unerlaubten Angeboten gewarnt.

Was leistet der Panikknopf, und wer löst ihn aus?

Der Panikknopf nach § 6i Abs. 3 GlüStV löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus, ohne Antrag, ohne Wartezeit. Er ist als Notbremse gedacht, für den Moment, in dem jemand merkt, dass er aufhören sollte. Die Sperre endet nach 24 Stunden, sofern keine andere Sperre vorliegt; sie ersetzt nicht die Selbstsperre, sie überbrückt nur die Zeit.

Welche Folgen hat eine OASIS-Sperre für ein Konto bei einem Anbieter auf der GGL-Whitelist?

Die Anmeldung ist nicht möglich, das Konto wird gesperrt. Eine Auszahlung des Restguthabens erfolgt nach den AGB des Anbieters in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Spielende haben nach § 6b Abs. 6-7 Anspruch auf Auszahlung ihres Echtgeldsaldos, Bonusguthaben verfällt nach Anbieterregeln. Die Sperre wirkt anbieterübergreifend.

Inhalt erstellt vom Team «footballwetteninfo.com»