Wettanbieter ohne deutsche Lizenz in Deutschland

Updated Oktober 2026
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Wer in Deutschland nach „Wettanbietern ohne deutsche Lizenz“ sucht, landet schnell bei einer Gegenfrage. Was genau ist die deutsche Lizenz, und wer vergibt sie? Die Antwort kürzelt den Markt auf eine einzige Liste, und sie hat Folgen für jeden, der in diesem Land eine Wette platzieren will. Eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ist die einzige Prüfgröße; eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan steht daneben ohne jede rechtliche Bedeutung. Wer ohne diese Erlaubnis an deutsche Spieler vermittelt, bewegt sich im unerlaubten Glücksspiel — mit Folgen für Anbieter, Aufsicht und am Ende auch für den, der seinen Schein abgibt. Der folgende Text erläutert, was der Begriff „ohne deutsche Lizenz“ tatsächlich abdeckt, welche Anbieter auf der GGL-Whitelist stehen und welche nicht, und was die Wahl zwischen den verschiedenen Wegen für Spieler bedeutet.

Ein Stadion unter Flutlicht, aus großer Entfernung über eine dunkle Wiese fotografiert, am Himmel zieht Nebel auf.
Die Zahl der Untersagungsverfahren der GGL stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025.

Stand: 17. Oktober 2026 · Lizenzstatus geprüft gegen die amtliche GGL-Whitelist (Stand 02.10.2026).

Die Rechtslage: Erlaubnis, Whitelist und unerlaubtes Glücksspiel

Der deutsche Sportwettenmarkt wird seit dem 1. Juli 2021 vom Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) geordnet. Eine Erlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet vergibt seitdem nicht mehr jedes Bundesland einzeln, sondern die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale). § 9a Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 27f Abs. 1 GlüStV legt fest, dass nur diese länderübergreifende Erlaubnis den bundesweiten Online-Vertrieb von Sportwetten deckt. Wer sie hat, ist Inhaber einer Erlaubnis, die jeden anderen Status zur Nebensache macht.

Erlaubnis und Whitelist: das einzige Prüfzeichen

Die amtliche Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist die einzige Stelle, an der sich verbindlich prüfen lässt, ob ein Anbieter in Deutschland Sportwetten anbieten darf. Sie wird von der GGL geführt, laufend aktualisiert und listet für jeden Erlaubnisinhaber die Domain auf, für die die Erlaubnis gilt. Im Stand vom 2. Oktober 2026 sind dort 30 Einträge verzeichnet: 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis, von denen zwei zusätzlich Pferdewetten anbieten dürfen, sowie drei weitere Inhaber einer ausschließlichen Pferdewetten-Erlaubnis. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan taucht dort nicht auf und hat in Deutschland keine rechtliche Bedeutung — auch dann nicht, wenn der Anbieter sie als „international“ oder „europäisch“ bewirbt.

Was oft übersehen wird: Die Whitelist führt nicht den Lizenznehmer als Konzern auf, sondern die Domain, unter der Sportwetten angeboten werden dürfen. Eine .de-Domain allein beweist noch nichts. Geprüft wird, ob genau diese Domain, mit der genau diese URL-Endung, unter dem genau angegebenen Inhaber gelistet ist. Wer ein anderes Konzernangebot öffnet — etwa eine internationale Marke ohne deutschen Ableger —, bewegt sich außerhalb der Whitelist, selbst wenn der Konzern auf einer anderen Domain eine Erlaubnis besitzt.

Erlaubnisse werden seit Oktober 2020 länderübergreifend vergeben, weil vorausgegangene Gerichtsverfahren eine frühere Vergabe blockiert hatten. Eine Ersterlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 GlüStV fünf Jahre. Die Whitelist weist das Datum der Erteilung aus, sie führt aber kein Enddatum. Wer auf der Liste steht, dessen Erlaubnis ist zum jeweiligen Stichtag gültig; einen Ablauf muss der Anbieter rechtzeitig beantragen.

Was als unerlaubtes Glücksspiel zählt

§ 4 Abs. 1 GlüStV definiert unerlaubtes Glücksspiel als jedes Angebot, das ohne die nach dem Vertrag erforderliche Erlaubnis an Spieler in Deutschland gerichtet ist. Für Sportwetten heißt das: Wer ohne Whitelist-Eintrag in Deutschland Sportwetten anbietet, wer Zahlungen entgegennimmt oder wer mit deutschsprachigen Inhalten gezielt um deutsche Kunden wirbt, macht sich nach dieser Norm grundsätzlich strafbar. Die GGL ist gehalten, dagegen vorzugehen, und die Aufsichtspraxis ist deutlich.

Die GGL zählte 2022 insgesamt 68 Untersagungsverfahren, 2025 bereits 287 — mehr als viermal so viele. Im selben Jahr waren 1.843 illegale Webseiten aus Deutschland nicht mehr erreichbar, teils durch Untersagungen, teils durch Netzsperren nach § 9 GlüStV. Auch bekannte Marken bleiben nicht außen vor: Am 17. September 2026 warnte die GGL Verbraucher ausdrücklich vor Angeboten „wie etwa Platincasino“, dessen Betreiber in Deutschland nicht über eine Erlaubnis verfügt. Die Behörde begreift sich ausdrücklich als Vollzugsbehörde, nicht nur als Registerführerin — und wer als Anbieter ins Visier gerät, hat es mit einer kombinierten Vorgehensweise aus Untersagung, Zahlungsblockade und Netzsperre zu tun.

Welche Wetten erlaubt sind und welche nicht

Die Erlaubnis deckt nicht jedes erdenkliche Wettprogramm ab. § 21 Abs. 1 GlüStV lässt ausschließlich festquotierte Wetten auf den Ausgang eines Sportereignisses, eines Abschnitts davon oder auf Vorkommnisse während des Ereignisses zu — als Einzel- oder Kombinationswette. Was genau an Spielformen genehmigungsfähig ist, regelt das genehmigte Sportwettprogramm nach § 21 Abs. 5. Wer Fußball unterhalb der 3. Liga anbietet, verlässt den erlaubten Bereich: Solche Ligen gelten in der GGL-Praxis als Amateurbereich, Wetten darauf sind unzulässig. Auch Wetten auf Sportereignisse überwiegend Minderjähriger, manipulationsanfällige Märkte und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung sind nach § 21 Abs. 1a ausgeschlossen. E-Sports fällt in Deutschland nicht unter den Sportwettenbegriff: Die GGL teilt mit, dass E-Sports nicht als Sport anerkannt und eine Wette darauf im Inland nicht möglich sei. Auch virtuelle Sportwetten sind im GlüStV nicht als genehmigungsfähige Kategorie etabliert.

Live-Wetten sind nach § 21 Abs. 4 nur eingeschränkt zulässig — während eines laufenden Ereignisses darf nur auf das Endergebnis oder auf seltene, klar abgegrenzte Komponenten gewettet werden: das nächste Tor im Fußball, der nächste Satz im Tennis. Auf den nächsten Punkt im Tennis oder den nächsten Korb im Basketball darf nicht gewettet werden. Wer gewohnt ist, aus dem Ausland breite Live-Programme zu kennen, erlebt hier eine spürbare Einschränkung. Cash Out ist im GlüStV nicht geregelt; ob ein Anbieter diese Funktion anbietet, ist seine eigene Entscheidung, zu der es keine bundeseinheitliche Vorgabe gibt.

Rückforderungen vor Gericht: BGH und EuGH

Die Frage, ob Spieler von einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis ihre verlorenen Einsätze zurückfordern können, ist seit Jahren streitig. Am 25. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 90/23) dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die europäische Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. Konkret geht es um die Rückforderung von mehr als 3.700 € an Verlusten, die ein Spieler in den Jahren 2013 bis 2018 bei Tipico angehäuft hatte.

Am 19. März 2026 hat der EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-530/24 (Tipico) Position bezogen: Er hält es grundsätzlich für möglich, dass Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze verpflichtet werden. Eine Ausnahme gilt nach seiner Lesart nur, wenn die zuständigen Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht übergangsweise nicht durchzusetzen. Das Urteil selbst steht noch aus; es wird die zivilrechtliche Seite des Marktes neu justieren, sobald es verkündet wird. Bis dahin bleibt jeder Einzelfall ungewiss — eine Garantie auf Rückzahlung gibt es nicht, auch wenn der Trend in eine bestimmte Richtung weist.

Spielerschutz: OASIS, LUGAS und was fehlt, wenn die Anbindung fehlt

Eine GGL-Erlaubnis ist mehr als eine Marktzulassung. Sie bindet den Anbieter in zwei Schutzsysteme ein, die jeder Spieler kennen sollte: OASIS und LUGAS. Beide funktionieren nur innerhalb des erlaubten Marktes. Anbieter ohne Erlaubnis sind an keines von beiden angeschlossen — was sich für den Spieler an mehreren Stellen konkret ändert.

Eine leere Parkbank am Rand eines Fußballfelds in der Abenddämmerung, im Hintergrund ragen dunkle Flutlichtmasten in den Himmel.
Die GGL nennt für den Online-Glücksspielmarkt eine Kanalisierungsquote von 77 %: 23 % des Marktvolumens 2024 entfielen auf unerlaubte Angebote.

OASIS: das bundesweite Sperrsystem

OASIS (Online-Abfrage Spielerstatus) ist das bundesweite Spielersperrsystem, geregelt in §§ 8, 8a GlüStV. Jeder Anbieter mit Erlaubnis ist verpflichtet, vor jeder Registrierung und bei jedem Login den Status des Spielers abzufragen. Wer sich selbst sperren lässt, wählt eine Frist von mindestens drei Monaten; ohne Fristangabe gilt eine Mindestsperrdauer von einem Jahr. Eine Fremdsperre durch Angehörige oder Dritte ist unter erleichterten Voraussetzungen möglich. Eine einmal ausgesprochene Sperre gilt einheitlich: Der gesperrte Spieler kann bei keinem anderen erlaubten Anbieter mehr ein Konto eröffnen oder weiterspielen.

Ergänzend gibt es den sogenannten Panikbutton nach § 6i Abs. 3 GlüStV, mit dem ein Spieler eine sofortige 24-Stunden-Sperre auslösen kann. Sie wirkt, ohne dass eine Selbstsperre beantragt werden muss, und ist als Kurzfrist-Notbremse gedacht. Anbieter ohne GGL-Erlaubnis sind an OASIS weder angeschlossen noch zur Abfrage verpflichtet. Wer sich bei einem solchen Anbieter sperren lassen will, kann das nur direkt beim Anbieter tun — und nur, wenn dieser eine Sperrfunktion überhaupt anbietet. Eine deutsche Selbstsperre hat auf das Konto eines Offshore-Anbieters keine Wirkung.

LUGAS: das übergreifende Einzahlungslimit

LUGAS (Limit- und Aktivitätsdatei) sorgt dafür, dass die in § 6c Abs. 1 GlüStV verankerte 1.000-Euro-Depotgrenze tatsächlich übergreifend gilt. Jeder Erlaubnisinhaber muss vor jeder Einzahlung den aktuellen Stand abfragen. Was ein Spieler bei Anbieter A einzahlt, reduziert automatisch das bei Anbieter B noch verfügbare Volumen — alle erlaubten Anbieter teilen sich ein gemeinsames Limit, nicht jedes Haus führt sein eigenes Konto. Wird der Anbieter gewechselt, läuft die Sperre mit. Parallel zu laufenden Wetten bei mehreren Anbietern ist nach § 6h nicht erlaubt: Auch hierfür ist eine Aktivitätsdatei eingerichtet, die parallelen Zugriff unterbindet.

Die Standardgrenze beträgt 1.000 € im Kalendermonat. Ein Anbieter darf für einen Spieler einen höheren Betrag festlegen, wenn dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachprüfbar belegt ist; möglich sind bis zu 10.000 €, bei besonders solventen Spielern bis zu 30.000 € für höchstens ein Prozent der aktiven Kunden. Eine schriftliche Selbsterklärung genügt dafür nicht. Eine Herabsetzung greift sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen.

Was das in Euro bedeutet: das 1.000-€-Limit im Markt

Das 1.000-€-Limit ist die Hausnummer, an der die Schutzmechanik sichtbar wird. Wer monatlich genau diesen Betrag einmal auf eine Wette setzt, mag das als kleine Position empfinden — was im Markt jedoch bleibt, ist die Marge des Wettanbieters. In einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt mit angenommenen Quoten von 1,90 zu 1,90 liegt die rechnerische Auszahlungsquote bei 95 %: Der Anbieter behält im Schnitt 5 % des Umsatzes. Aus 1.000 € Einsatz wird so ein statistischer Verlust von rund 50 €, mit Schwankungen je nach Marktlage, Sportart und Wettprogramm. In der Praxis verteilt sich der Einsatz auf viele Wetten, die Marge schwankt zwischen 3 % bei sehr gut bewerteten Märkten und über 8 % bei Nischenmärkten — die Größenordnung von etwa 5 % hält die GGL in ihrer Marktanalyse als realistischen Mittelwert fest. Wer einen Bonus mit Umsatzanforderung freispielen will, muss entsprechend mehr Volumen bewegen und gibt davon im Schnitt ebenfalls seinen Anteil an die Marge ab.

Was ohne Anbindung an OASIS und LUGAS konkret fehlt

Anbieter ohne GGL-Erlaubnis sind an keines der beiden Systeme angeschlossen. Die Folgen sind nicht symbolisch, sondern konkret abrechenbar. Eine in Deutschland ausgesprochene Sperre hindert den Spieler nicht, bei einem Offshore-Anbieter ein Konto zu eröffnen. Das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 € gilt nur, soweit ein Anbieter es selbst durchsetzt — was bei einem nicht angemeldeten Wettanbieter außerhalb seines eigenen Hauses niemand kontrolliert. Wer parallel auf mehreren Plattformen spielt, kann auf jeder einzelnen deutlich mehr als 1.000 € im Monat bewegen.

Zahlungen müssen nach § 6b Abs. 4 von einem Konto stammen, das auf den Namen des Spielers lautet und bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut geführt wird. Diese Pflicht trifft nur deutsche Erlaubnisinhaber; sie ist der Mechanismus, der Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Lösungen aus dem erlaubten Markt heraushält. Offshore akzeptieren, was Offshore akzeptiert. Hinzu kommt die Frage, an wen sich ein Spieler bei Streit wenden kann. Bei einem GGL-Anbieter ist die GGL Beschwerdestelle, daneben stehen die ordentlichen Gerichte und anerkannte Schlichtungsstellen. Bei einem Anbieter ohne Erlaubnis entfällt die deutsche Anlaufstelle; Streit wird nach den Regeln des jeweiligen Sitzstaates ausgetragen, oft vor ausländischen Gerichten, in einer Sprache, die nicht Deutsch ist. Das ist kein Detail, sondern ein praktischer Unterschied, der über die Durchsetzbarkeit von Forderungen entscheidet.

Die GGL nennt für den Online-Glücksspielmarkt in Deutschland eine Kanalisierungsquote von 77 %: Nach ihrer Studie entfielen 23 % des Marktvolumens 2024 auf unerlaubte Angebote. Das ist kein Restposten, sondern ein knappes Viertel des Marktes, das sich der Aufsicht entzieht. An diesem Anteil entscheidet sich, wie viel Spielerschutz tatsächlich beim Endkunden ankommt.

Anbieter im Vergleich: erlaubt und unerlaubt im Überblick

Die folgende Übersicht sortiert zehn Anbieter, die in Deutschland regelmäßig ins Blickfeld geraten. Sechs davon stehen mit ihrer Domain auf der GGL-Whitelist, vier sind ausdrücklich nicht gelistet und fallen damit in den Bereich des unerlaubten Glücksspiels. Die Spalten sind nach Whitelist-Status, Inhaber und Erteilungsdatum geordnet. Anbindung an OASIS und LUGAS ergibt sich aus dem Whitelist-Eintrag und ist in den Abschnitten zu Spielerschutz erläutert.

Anbieter Whitelist-Status Erlaubnisinhaber Erste GGL-Erlaubnis
Tiptorro erteilt Torro Tec Limited, Malta 30.06.2021
VBet erteilt SCGO Limited, Malta 05.12.2023
Winamax erteilt WINAMAX SA, Frankreich 29.06.2021
Sportwetten.de erteilt NetX Betting Limited, Malta 19.11.2020
Bet3000 erteilt I.B.C. Sportsbetting Limited, Malta 22.04.2026
Wettarena erteilt I.B.C. Sportsbetting Limited, Malta 09.10.2020
Sportaza nicht erteilt Anjouan-Lizenz, ALSI-202606064-FI2 —
RocketPlay nicht erteilt Scores55 Tech B.V., Curaçao —
Boomerang Bet nicht erteilt Curaçao-Lizenz, Anbieterangabe —
22Bet nicht erteilt Curaçao-Lizenz, Anbieterangabe —

Die Tabelle macht zwei Sorten von Anbietern unterscheidbar: Solche, deren deutsche Domain auf der Whitelist erscheint, und solche, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Wer in Deutschland wettet, ohne vorher auf der Whitelist nachzuschlagen, läuft Gefahr, im unerlaubten Bereich zu landen, ohne es zu wissen. Die Konzernherkunft aus Malta ist bei den lizenzierten Anbietern kein Widerspruch: Der GlüStV schreibt keinen Sitz in Deutschland vor, sondern eine Domain-Erlaubnis, und die ist hier erteilt.

Tiptorro — der deutsche Auftritt von Tipico

Hinter Tiptorro.de steht die Torro Tec Limited mit Sitz in Malta, lizenziert seit dem 30.06.2021 und mit einer Folgeverlängerung vom 27.12.2022. Die Tiptorro-App wird im App Store von der Torro Tec Limited angeboten und bezeichnet sich als „behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder“. Damit ist Tiptorro die deutsche Variante des Tipico-Konzerns, getrennt von dessen internationalem Angebot, das nicht über die GGL läuft. Für Spieler in Deutschland heißt das: Wer die .de-Domain nutzt, ist auf der Whitelist; wer eine andere Endung nutzt, ist es nicht. Der strukturelle Vorteil dieses Auftritts liegt in der Konzernanbindung — wer Tipico kennt, erkennt das Wettprogramm wieder, ohne in eine andere Rechtsordnung zu wechseln. Wer dort spielt, bewegt sich vollständig im erlaubten Markt und damit unter dem vollen Schutzregime, das der vorherige Abschnitt beschreibt.

VBet — späte Whitelist, vollständiges Wettprogramm

Die SCGO Limited mit Sitz in St. Julian’s, Malta, ist Inhaberin der Sportwetten-Erlaubnis für Vbet.de, erteilt am 05.12.2023. VBet gehört damit zu den Anbietern, die erst nach den ersten gerichtlichen Blockaden den Sprung ins deutsche Erlaubnissystem geschafft haben — was sich auch an der kürzeren Whitelist-Geschichte ablesen lässt. Inhaltlich steht hinter der Lizenz ein vollwertiger Sportwetten-Anbieter; die Rechtssicherheit der deutschen Erlaubnis ist sein klarster Vorteil gegenüber früheren Auftritten ohne diese Lizenz. Für Spieler, die ein vollständiges Programm auf einer Whitelist-Domain suchen und keine Vorgeschichte mit dem internationalen Auftritt des Konzerns haben, ist VBet eine unauffällige Wahl im zugelassenen Markt.

Winamax — aus Frankreich in das deutsche System

Winamax wurde am 29.06.2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt für Online-Sportwetten zugelassen, mit einem Folgebescheid am 08.12.2022 verlängert. Beaufsichtigt wird das Unternehmen, das in Frankreich als Sportwetten- und Pokeranbieter bekannt ist, von der GGL. Damit zählt Winamax zu den ersten Anbietern, die überhaupt in das länderübergreifende Erlaubnissystem aufgenommen wurden. Für Spieler, die Winamax aus dem französischen Markt kennen, ändert sich mit der deutschen Domain vor allem eines: Hier unterliegt das Angebot dem GlüStV, mit allen Konsequenzen für Limits, Sperren und steuerliche Behandlung. Wer das französische Winamax-Angebot nutzt, sollte prüfen, ob er tatsächlich auf der deutschen Domain spielt — die Konzernmarke ist dieselbe, die Lizenz eine andere.

Sportwetten.de — deutsche Marke unter maltesischem Dach

Die Domain Sportwetten.de ist seit dem 19.11.2020 auf der GGL-Whitelist verzeichnet, Inhaberin ist die NetX Betting Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta. Eine Folgeverlängerung datiert auf den 16.12.2022. Der Markenname deutet auf einen deutschen Ursprung hin, der Lizenznehmer sitzt in Malta — das ist im deutschen Markt keine Seltenheit, weil der GlüStV keine Sitzland-Beschränkung kennt, sondern die Domain-Erlaubnis. Für den Spieler heißt das: Eine deutsche Markenbezeichnung schützt nicht, eine Whitelist-Eintragung schon. Sportwetten.de gehört zu den ersten Angeboten mit langer Whitelist-Geschichte und ist einer der wenigen Einträge, die in den Jahren 2020 bis 2022 ununterbrochen Geltung hatten. Wer Wert auf eine durchgehende Erlaubnis legt, sieht hier eine der wenigen Domains, die das vorweisen können.

Bet3000 — der jüngste Whitelist-Eintrag in der Runde

Die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, ist Inhaberin der Erlaubnis für Bet3000.de, erteilt am 22.04.2026. Damit ist Bet3000 der jüngste Whitelist-Eintrag unter den hier aufgeführten Anbietern. Das bedeutet zugleich: Wer Bet3000 im Inland nutzt, hat einen Anbieter vor sich, dessen Erlaubnis sich noch in der ersten Fünf-Jahres-Periode nach § 4c Abs. 1 GlüStV befindet und dessen Whitelist-Vermerk entsprechend aktuell ist. Für Spieler, die einen Wettanbieter mit klassischem stationärem Hintergrund suchen und einen frischen Erlaubnis-Eintrag dem eines älteren vorziehen, ist Bet3000 die Adresse. Die Lizenz ist das Argument, nicht die Historie.

Wettarena — zweite Domain unter demselben Inhaber

Hinter Wettarena.de steht ebenfalls die I.B.C. Sportsbetting Limited, mit erster Erlaubnis am 09.10.2020 und Folgeverlängerung am 15.12.2022. Damit gehört Wettarena zusammen mit Bet3000 zu einem Konzerndach und damit zu den Anbietern, die über zwei separate Whitelist-Domains operieren. Beide Domains verweisen auf denselben Lizenznehmer; wer aus Wettarena heraus spielt, spielt mit derselben Erlaubnis wie auf Bet3000, mit identischen Pflichten gegenüber OASIS und LUGAS. Der Vorteil gegenüber einem einzelnen Marktauftritt liegt in der Wahl zwischen unterschiedlichen Wettprogrammen unter demselben rechtlichen Dach — was für Spieler interessant ist, die innerhalb eines Konzerns zwischen den Marken wechseln möchten, ohne den Erlaubnis-Rahmen zu verlassen.

Sportaza — Anjouan-Lizenz, in Deutschland unerlaubt

Sportaza gibt in seiner Fußzeile an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert und reguliert zu sein, und führt die Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Eine GGL-Erlaubnis hat Sportaza nicht. Die Domain Sportaza.com ist nicht auf der Whitelist verzeichnet, der Anbieter ist weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen. Für Spieler in Deutschland bedeutet das: Das Angebot richtet sich zwar in deutscher Sprache an deutsche Kunden, bewegt sich aber rechtlich außerhalb des GlüStV. Was die Anjouan-Lizenz in Deutschland wert ist, lässt sich am GlüStV ablesen: nicht viel. Wer bei Sportaza spielt, sollte wissen, dass er sich im unerlaubten Bereich bewegt — egal, was der Anbieter über Lizenzen aus dem Ausland schreibt. Die Folgen dieser Einordnung fasst der vorherige Abschnitt zu Spielerschutz zusammen.

RocketPlay — Curaçao, Casino-Schwerpunkt

RocketPlay wird nach eigenen Angaben von Scores55 Tech B.V. mit Sitz in Curaçao betrieben (Registrierungsnummer 162990). Die Plattform fällt nicht in den GGL-Zuständigkeitsbereich; sie ist weder auf der Whitelist noch an OASIS oder LUGAS angeschlossen. Der Marktfokus von RocketPlay liegt erkennbar im Casino-Bereich; der Sportwetten-Auftritt ist eher Beifang als Kerngeschäft. Für Spieler, die zwischen Casino und Sportwetten wechseln, bedeutet das: Sie verlassen den regulierten Markt schon beim Casino-Spiel und behalten den Status beim Wechsel in die Sportwetten. Auch hier gilt: Keine deutsche Aufsicht, keine deutsche Sperre, kein deutsches Limit. Wer die Plattform dennoch nutzt, sollte sich bewusst sein, dass er die im vorigen Abschnitt beschriebenen Schutzmechanismen vollständig aufgibt.

Boomerang Bet — Curaçao mit ausgebauter Live-Sektion

Boomerang Bet bietet auf der eigenen Webseite Sportwetten mit den Bereichen „Sport“, „In-Play“, „Esports“ und „Top leagues“ an und veröffentlicht ein eigenes Dokument „Sportsbook Rules“. Lizenznehmer ist nach Anbieterangabe ein Curaçao-lizenziertes Unternehmen; eine deutsche Erlaubnis ist nicht verzeichnet. Boomerang Bet positioniert sich ausdrücklich als Sportwetten-Anbieter, nicht als Casino mit Sportwetten-Anbau. Die In-Play-Sektion ist umfangreich, der Esports-Bereich ist Teil des Hauptmenüs — beides Felder, auf denen das deutsche Erlaubnissystem aus den Gründen im Abschnitt „Spielerschutz: OASIS, LUGAS und was fehlt, wenn die Anbindung fehlt“ besonders eng ist. Für Spieler, die Live-Wetten und Esports schätzen, ist Boomerang Bet insofern sichtbar — und bleibt in Deutschland unerlaubt. Was diese Einordnung konkret bedeutet, ist im Spielerschutz-Abschnitt ausgeführt.

22Bet — Curaçao mit breiter Sportauswahl

22Bet führt auf der eigenen Webseite einen Sportwetten-Bereich mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Lizenziert ist der Anbieter nach eigener Angabe in Curaçao, eine deutsche Erlaubnis ist nicht verzeichnet. Damit gehört 22Bet zu den Offshore-Anbietern mit besonders breiter Sportauswahl und einem klar auf den deutschsprachigen Markt ausgerichteten Auftritt. Der feine Unterschied zu den anderen drei Offshore-Anbietern in dieser Übersicht liegt in der Sichtbarkeit des Wettprogramms: 22Bet zeigt deutlich mehr Randsportarten, ohne dass das an der rechtlichen Lage etwas ändert. Auch hier: In Deutschland unerlaubt, keine Anbindung an OASIS oder LUGAS, keine deutsche Anlaufstelle. Die Mechanik, die dadurch wegfällt, ist im Abschnitt „Spielerschutz: OASIS, LUGAS und was fehlt, wenn die Anbindung fehlt“ erläutert.

Grundlagen: Wie der deutsche Wettmarkt tatsächlich funktioniert

Die deutsche Regulierung ist nicht in einem Schritt entstanden. Der GlüStV 2021 baute auf den Erfahrungen des gescheiterten Glücksspielstaatsvertrags von 2012 auf, dessen Lizenzmodell an der eigenen Konstruktion zerbrach. Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse für Sportwetten konnten erst im Oktober 2020 vergeben werden, weil vorausgegangene Gerichtsverfahren jeden früheren Anlauf blockiert hatten. Wer auf der Whitelist steht, hat also eine späte Eintrittskarte in ein System, das seit knapp sechs Jahren operativ läuft.

Ein Notizbuch mit handschriftlichen Notizen und ein Bleistift liegen auf einem Schreibtisch am Fenster, draußen fällt Morgenlicht herein.
Im Jahr 2024 hatten 32 Veranstalter eine GGL-Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten, davon 13 hybrid und 19 nur für den Internetvertrieb.

Im Jahr 2024 hatten nach Angaben der GGL 32 Veranstalter eine Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten — 13 davon durften sowohl stationär als auch online vermitteln (hybrid), 19 nur im Internet. Von diesen 32 Inhabern hatten 27 ein aktives Angebot. Der Vertrieb lief online über 28 aktive Internetseiten, stationär über rund 2.300 Wettvermittlungsstellen. Die rund 12.000 ODDSET-Annahmestellen hatten für ihren Vertriebsweg noch eine Übergangsregelung, die am 30.06.2024 auslief. Wer in Deutschland legal eine Sportwette abschließen will, hat damit zwei grundsätzliche Wege: die Online-Domain aus der Whitelist oder die stationäre Wettvermittlungsstelle eines Erlaubnisinhabers. Stand September 2026 listet die GGL insgesamt 129 Veranstalter und Vermittler über alle Glücksspielarten, 229 erlaubte Glücksspielseiten — Sportwetten machen davon nur einen Teil aus.

Marktgröße und Volumen

Die Bruttospielerträge der GGL-lizenzierten Sportwettenanbieter beliefen sich 2024 auf 1.963 Mio. € — ein Plus von 12 % gegenüber dem Vorjahr. Die zugrunde liegenden Wetteinsätze summierten sich auf 8,2 Mrd. € (2023: 7,9 Mrd. €), die durchschnittliche Auszahlungsquote lag 2024 bei 76 % (2023: 78 %). Diese Quote ist der Anteil, den die Anbieter im Durchschnitt an die Spieler zurückgezahlt haben; der Rest ist die Marge, der Anteil, der im Haus bleibt. Bei einem Markt von 8,2 Mrd. € Einsatz entspricht das einer Bruttomarge von rund 1,97 Mrd. € — ein Anteil, der überwiegend aus dem Unterschied zwischen Quote und tatsächlichem Ausgang der Wette stammt.

Im selben Jahr lag das Verhältnis zwischen Pre-Match- und Live-Wetten bei 47 % zu 53 %. 78 % der Wetteinsätze entfielen auf Fußball, danach folgten Basketball mit 8 %, Tennis mit 5 %, Kombinationen aus verschiedenen Sportarten mit 5 % und Eishockey mit 1 %. Diese Verteilung spiegelt die Struktur des deutschen Wettmarkts: Fußball dominiert, Live-Wetten haben Pre-Match leicht überholt, andere Sportarten bleiben Nischen. Der gesamte regulierte deutsche Glücksspielmarkt hatte 2024, gemessen an den Bruttospielerträgen, ein Volumen von etwa 14,4 Mrd. €; die Steuereinnahmen aus Glücksspielen betrugen im selben Zeitraum rund 7 Mrd. €.

Kanalisierung: der Anteil des erlaubten Markts

Wie viel vom gesamten Sportwettenmarkt in Deutschland tatsächlich über die Whitelist läuft, hat die GGL anhand von Steuerdaten des Bundesministeriums der Finanzen für das Jahr 2022 ausgewertet: Die Kanalisierungsquote lag damals bei deutlich über 95 %, der illegale Anteil entsprechend unter 5 %. Für 2024 weist die GGL in ihrer Tätigkeitsbericht-Auswertung eine andere Zahl aus: Die Kanalisierungsquote über alle Online-Glücksspielarten liegt bei 77 %, der unerlaubte Anteil bei 23 %. Der Rückgang ist kein Messfehler, sondern ein Hinweis auf den wachsenden Offshore-Markt in anderen Segmenten — Online-Casino und Online-Poker wachsen dort, wo das Sportwettensegment auch 2024 nahezu vollständig kanalisiert war.

Wer als Spieler in Deutschland wettet, bewegt sich also fast immer im erlaubten Markt, wenn er eine Whitelist-Domain nutzt. Wer eine andere Domain nutzt, gehört zu jenem knappen Viertel, das sich der Aufsicht entzieht. Es sind im Wesentlichen dieselben Anbieter, die auch im Ausland aktiv sind, und es ist kein Zufall, dass gerade diese Adressen Gegenstand von Untersagungen und Netzsperren sind.

Steuerliche Einordnung

Die Wettsteuer ist keine Spielsteuer, die der Spieler entrichtet — sie ist eine Erlaubnis- und Veranstaltersteuer nach §§ 16-25 RennwLottG, die der Anbieter schuldet. Die Bemessungsgrundlage ist der um die Steuer selbst reduzierte Einsatz, der Steuersatz 5,3 %. Rechnerisch entspricht das rund 5,03 % des Bruttoeinsatzes, den der Anbieter an das Finanzamt abführt. Ob und wie er diese Steuer an den Spieler weitergibt, ist eine Frage des Geschäftsmodells: Manche Anbieter ziehen sie vom Einsatz ab, andere schlagen sie auf den Gewinn, andere tragen sie selbst. Eine einheitliche Praxis gibt es nicht. Die GGL ist dafür nicht zuständig; das Finanzamt ist es, und eine korrekte Abführung sagt nichts darüber aus, ob der Anbieter eine Erlaubnis hat. Die Steuer fällt auch bei unerlaubten Anbietern an — zahlen ist nicht gleich erlaubt sein.

Wettgewinne von Privatspielern sind im Ertragsteuerrecht nicht explizit geregelt. Wer regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht wettet, kann unter die Einkünfte aus Gewerbebetrieb fallen; wer gelegentlich und ohne System spielt, ist in der Regel steuerlich nicht erfasst. Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich; im Zweifel gilt die Empfehlung, einen Steuerberater zu fragen.

Wer darf überhaupt mitspielen

Die Teilnahme an Sportwetten ist nach § 4 Abs. 3 GlüStV erst ab 18 Jahren erlaubt. Jeder Anbieter muss nach § 6a eine vollständige Verifikation des Spielers vornehmen — Identitätsnachweis, Adresse, Zahlungsverbindung. Vor der Verifikation darf ein Anbieter dem Spieler maximal 72 Stunden Spielzeit mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen gewähren. In dieser Phase ist das Konto eingeschränkt nutzbar; die volle Funktionalität beginnt erst nach Abschluss der KYC-Prüfung. Zahlungen müssen nach § 6b Abs. 4 von einem Konto stammen, das auf den Namen des Spielers lautet und bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut geführt wird — Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Lösungen sind im erlaubten Markt damit ausgeschlossen.

Spielerguthaben liegt auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird das Restguthaben nach § 6b Abs. 6-7 innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt. Diese Sicherheit ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil des erlaubten Markts, denn bei einer Insolvenz eines Offshore-Anbieters sind die Spielerguthaben nach den Regeln des jeweiligen Sitzstaates zu beurteilen — und damit in den meisten Fällen nicht gesichert.

Strafrechtlicher Rahmen

Organisatoren unerlaubter Glücksspiele machen sich nach § 284 StGB strafbar, mit Strafen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; das Bewerben solcher Angebote nach § 284 mit Strafen bis zu einem Jahr. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann nach § 285 StGB mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Strafverfahren gegen einzelne Spieler sind bislang nicht etabliert; ob daraus ein Freibrief wird, ist eine andere Frage. Die Norm existiert, der Vollzug konzentriert sich auf Anbieter. Wer als Spieler dennoch bei einem Offshore-Anbieter spielt, bewegt sich in einer Grauzone, die sich jederzeit zuspitzen kann — was selten passiert, aber nicht ausgeschlossen ist.

Häufig gestellte Fragen

Wie lässt sich prüfen, ob ein Wettanbieter eine deutsche Erlaubnis besitzt?

Die GGL führt die amtliche Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV, in der jeder Erlaubnisinhaber mit der Domain aufgeführt ist, für die die Erlaubnis gilt. Geprüft wird, ob genau die Domain, mit der man es zu tun hat, dort mit dem passenden Inhaber und einem gültigen Erteilungsdatum erscheint. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan taucht dort nicht auf. Die Whitelist ist online frei zugänglich und wird laufend aktualisiert.

Welche Folgen hat es, bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zu wetten?

Wer in Deutschland bei einem Anbieter ohne GGL-Erlaubnis spielt, bewegt sich im unerlaubten Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Eine in Deutschland ausgesprochene OASIS-Sperre greift dort nicht, das 1.000-€-Monatslimit ebenfalls nicht, eine deutsche Beschwerdestelle gibt es nicht. Die GGL geht mit Untersagungen, Zahlungsblockaden und Netzsperren vor; Strafverfahren gegen einzelne Spieler sind bislang nicht etabliert, zivilrechtliche Rückforderungen werden vor deutschen Gerichten und zunehmend vor dem EuGH verhandelt.

Gilt eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan in Deutschland?

Nein. Die GGL anerkennt ausschließlich die Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan ist im Inland rechtlich bedeutungslos, auch wenn der Anbieter sie als „europäisch“ oder „international anerkannt“ bewirbt. Maßgeblich ist allein der Eintrag in der Whitelist.

Was ändert sich bei fehlender Anbindung an OASIS und LUGAS?

Bei einem Anbieter ohne GGL-Erlaubnis greift weder das übergreifende Sperrsystem OASIS noch das übergreifende Einzahlungslimit von monatlich 1.000 € aus LUGAS. Das bedeutet: Eine in Deutschland ausgesprochene Sperre hindert den Spieler nicht, dort ein Konto zu eröffnen; das 1.000-€-Limit gilt nur, soweit der jeweilige Anbieter es freiwillig durchsetzt. Auch die Pflicht, Zahlungen vom eigenen Konto zu leisten, greift dort nicht.

Wie ist der Stand der Rechtsprechung zur Rückforderung von Verlusten?

Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof mit Beschluss vom 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vorgelegt, ob die europäische Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. In den Schlussanträgen vom 19. März 2026 zur Rechtssache C-530/24 (Tipico) hat der EuGH-Generalanwalt die Möglichkeit einer Rückzahlungspflicht grundsätzlich bejaht. Ein Endurteil steht aus. Bis dahin bleibt jeder Einzelfall ungewiss — eine Garantie auf Rückzahlung gibt es nicht.

Inhalt erstellt vom Team «footballwetteninfo.com»