Cookie-Richtlinie – footballwetteninfo.com

Beim Stöbern durch Saisonübersichten, Spread-Erklärungen und Playoff-Bäume landen auch Cookies im Browser. Diese Seite sagt, welche das sind, wofür sie gebraucht werden und wie sich die eigene Entscheidung später korrigieren lässt. Rechtlicher Rahmen ist § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz), der das Speichern von Informationen im Endgerät und das Auslesen daraus regelt; ergänzend greift die DSGVO. Gemeint sind mit „Cookies“ neben den kleinen Textdateien auch Local Storage, Session Storage und Pixel.

Streng notwendige Cookies

Ohne bestimmte Cookies funktioniert eine Website nicht: Sie speichern die Auswahl im Consent-Banner, weisen einer Sitzung eine Kennung zu und sichern Formulare gegen CSRF ab. Weil ohne sie wesentliche Funktionen ausfielen, ist ihr Einsatz nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG ohne Einwilligung möglich, solange er unbedingt erforderlich bleibt. Sie verschwinden spätestens nach zwölf Monaten, manche schon mit dem Ende der Sitzung.

Funktionale Cookies

Komfort ist der Zweck funktionaler Cookies: Die Seite erinnert sich an Sprache, Farbmodus und zuletzt besuchte Beiträge. Nötig ist das nicht, deshalb setzt sie solche Cookies nur, wenn Sie nach § 25 Abs. 1 TDDDG ausdrücklich zugestimmt haben. Im Consent-Banner können Sie die Zustimmung geben und später ebenso wieder entziehen.

Analytische Cookies

Wie oft ein Beitrag gelesen wird, erfasst die Reichweitenmessung. Dafür kommen keine Werkzeuge zum Einsatz, die ungekürzte IP-Adressen übertragen oder Profile über mehrere Websites hinweg formen – es sei denn, Sie haben zugestimmt. Die Abfrage steht gesondert im Consent-Banner, samt Angabe der Speicherdauer je Cookie.

Marketing-Cookies

Werbliche Zwecke verfolgen Marketing-Cookies: Sie liefern interessenbezogene Inhalte aus und werten Kampagnen aus. Anbieter können dabei Daten austauschen und Profile aufbauen. Wir speichern sie nur nach ausdrücklicher Einwilligung; bei Ablehnung erscheinen allgemeine Inhalte ohne Personalisierung.

Einwilligung widerrufen

Ändern lässt sich die Entscheidung jederzeit über den Footer-Link, der das Consent-Banner wieder öffnet. Alternativ verwalten und löschen Sie Cookies im Browser selbst; die Hersteller erklären, wie:

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Zuständige Aufsicht

Aufsicht über DSGVO und TDDDG führt die Datenschutzbehörde des Bundeslandes am Sitz des Betreibers. Eine Beschwerde nach Art. 77 DSGVO ist außerdem bei der Behörde des Bundeslandes möglich, in dem man selbst lebt.

Stand: 17. Oktober 2026.

Inhalt erstellt vom Team «footballwetteninfo.com»