Wettanbieter ohne SCHUFA – was erlaubte Anbieter prüfen und welche Angebote es gibt
„Wettanbieter ohne SCHUFA“ klingt nach einer Lücke im System, ist in Deutschland aber fast immer das Gegenteil. Wer mit Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) Sportwetten anbietet, muss die Identität jedes Spielenden vor der ersten Wette feststellen, und einige lizenzierte Häuser ziehen dafür die SCHUFA oder das SCHUFA-IBAN-Verfahren heran. Wer den Begriff trotzdem wirbt, verkauft in aller Regel den Wegfall der gesamten Schutzarchitektur – von der Altersgrenze über die Sperrdatei OASIS bis zum monatlichen Einzahlungslimit.

Die folgende Einordnung stellt zehn Anbieter nebeneinander, die in den Suchergebnissen zu „Wettanbieter ohne SCHUFA“ besonders häufig auftauchen: sechs lizenziert nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021, vier ohne deutsche Anbindung. Welche Verfahren lizenzierte Häuser zur Identitätsprüfung nutzen, was die Erlaubnis konkret verlangt und was die Spalten der GGL-Whitelist verraten, steht in den Abschnitten, die folgen.
Stand: 17. Oktober 2026 · geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand 02.10.2026
Rechtslage rund um Identitätsprüfung und SCHUFA
Die Frage, ob ein Wettanbieter die SCHUFA abfragt, hat in Deutschland eine klare rechtliche Antwort. Sie lautet: Es kommt auf die Erlaubnis an, nicht auf den Wunsch des Spielenden. Anbieter mit einer Sportwetten-Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 müssen die Identität ihrer Kunden vor der ersten Wette feststellen, dokumentieren und regelmäßig überprüfen. Die Erlaubnis erteilt die GGL mit Sitz in Halle (Saale), die Aufsicht und die Ahndung von Verstößen übernimmt sie ebenfalls nach § 28a GlüStV.
Die Rolle der GGL-Whitelist
Die nach § 9 Abs. 8 GlüStV geführte Whitelist ist die einzige verlässliche Quelle, um die Erlaubnis zu prüfen. Sie ist kein Marketing-Verzeichnis, sondern ein Register, das ausschließlich Anbieter und Domains aufführt, denen die GGL eine Erlaubnis erteilt hat. Im Stand vom 2. Oktober 2026 enthält die Whitelist 30 Einträge, darunter 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis – zwei davon zusätzlich für Pferdewetten – sowie drei weitere, die ausschließlich Pferdewetten vergeben dürfen. Jede gelistete Domain ist eine .de-Domain, aber die Endung allein beweist nichts: Eine Domain kann auf .de laufen, ohne dass eine deutsche Erlaubnis vorliegt, und umgekehrt kann ein lizenzierter Anbieter unter mehreren Domains auftreten, die alle auf der Whitelist stehen.
Die Erlaubnis wird für fünf Jahre erteilt (§ 4c Abs. 1 GlüStV). Die Whitelist führt ausschließlich das Erstdatum und gegebenenfalls das Datum der Folgeerlaubnis; ein Enddatum enthält sie nicht. Wer nachschaut, ob ein Anbieter eine gültige Erlaubnis hat, liest also das Ausstellungsdatum und prüft im Zweifel das aktuelle Register, nicht eine Frist, die das Register gar nicht zeigt.
SCHUFA, SCHUFA-IBAN und die Pflicht zur Identitätsprüfung
§ 6a GlüStV verlangt von jedem Veranstalter, vor dem ersten Spiel eine eindeutige Identifizierung des Spielenden vorzunehmen und ein Konto auf dessen Namen zu führen. Solange diese Überprüfung noch nicht abgeschlossen ist, darf der Anbieter höchstens 72 Stunden lang spielen lassen, mit einem Einzahlungslimit von 100 Euro und ohne Auszahlungen. Wer in dieser Phase einzahlt, kann nichts auszahlen lassen, bis die Verifizierung abgeschlossen ist – ein Mechanismus, der den Anreiz zur Umgehung der Prüfung klein halten soll.
Für die eigentliche Überprüfung nutzen die lizenzierten Häuser unterschiedliche Mittel. Die SCHUFA Holding AG mit Sitz in Wiesbaden ist eine der Auskunfteien, an die sich Anbieter wenden können. Die I.B.C. Sportsbetting Limited, die in Deutschland unter anderem Wettarena betreibt, hält in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt 13 Absatz 2) ausdrücklich fest, dass sie Kundendaten unter anderem bei der SCHUFA Holding AG verifizieren kann. Winamax nutzt ein eigenes Verfahren: die SCHUFA-IBAN-Methode, bei der geprüft wird, ob die angegebene IBAN auf den Namen des Spielenden lautet. Stimmen die Angaben nicht überein, können sie in einem Folgeschritt korrigiert werden.
Diese Verfahren sind keine Schikane. Sie sind die Bedingung dafür, dass anschließend OASIS, die Sperrdatei, und LUGAS, die Limitdatei, den richtigen Spieler erreichen. Ein anonymer oder nur schwach verifizierter Account lässt sich nicht in das System der Spielersperren eintragen, und genau das soll die deutsche Regulierung verhindern. Wer eine SCHUFA-Abfrage im Einzelfall ablehnt, hat auf dem deutschen Markt keine legale Alternative: andere lizenzierte Anbieter nutzen entweder dasselbe Werkzeug oder ein anderes, das genauso auf eine eindeutige Identifikation zielt.
Was „ohne SCHUFA“ in der Werbung wirklich heißt
Wer mit „ohne SCHUFA“ wirbt und keine deutsche Erlaubnis hat, bezieht sich auf die fehlende SCHUFA-Abfrage, die im deutschen Markt verpflichtend wäre. In aller Regel fehlt aber nicht nur die SCHUFA, sondern die gesamte Identitätsprüfung, der OASIS-Anschluss und das LUGAS-Limit. Die GGL hat am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten gewarnt und in diesem Zusammenhang unter anderem Platincasino genannt. Solche Anbieter unterliegen weder dem GlüStV noch einer Aufsicht durch die GGL, sind nicht an OASIS oder LUGAS angeschlossen und können ihre Identitätsprüfung so lax oder so streng handhaben, wie sie es wollen. Eine SCHUFA-Abfrage findet dort in der Regel nicht statt – nicht, weil der Anbieter den Datenschutz so ernst nimmt, sondern weil er sich an keine deutsche Regel hält, die eine solche Prüfung überhaupt verlangt.
Rechtlich ist das Angebot solcher Plattformen an Spieler in Deutschland nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtes Glücksspiel. Eine Lizenz aus Curaçao, von der Autonomen Insel Anjouan (Union der Komoren) oder aus Malta hat in Deutschland keine Geltung. Die GGL kann über § 9 GlüStV Verbotsverfügungen, Zahlungsblockaden und Netzsperren anordnen, und die Staatsanwaltschaft kann das Veranstalten unerlaubten Glücksspiels nach § 284 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe verfolgen. Die Werbung selbst ist nach § 284 StGB ebenfalls strafbar, mit einer Strafandrohung von bis zu einem Jahr.
Die zivilrechtliche Seite: Rückforderung verlorener Einsätze
Dass die Folgen unerlaubten Glücksspiels nicht nur den Anbieter treffen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) klargestellt. Er legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, ob die europäische Dienstleistungsfreiheit einer Rückforderungspflicht entgegensteht. Im konkreten Fall verlangt der Kläger von einem Anbieter aus dem Tipico-Umfeld die Rückzahlung von mehr als 3.700 Euro, die er zwischen 2013 und 2018 auf nicht lizenzierten Plattformen verspielt hat. Der Generalanwalt am EuGH, Nicholas Emiliou, hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24 grundsätzlich für möglich gehalten, dass unerlaubte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze verpflichtet werden können. Eine Ausnahme gilt nach seinen Ausführungen nur dann, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen – eine Konstellation, die in Deutschland für Sportwetten nicht besteht.
Was heißt das für Spielende konkret? Es bedeutet, dass die Rechnung „nichts zu holen, weil schwarz gespielt“ nicht zwingend aufgeht. Es bedeutet aber nicht, dass jeder Spieler sein Geld zurückholen kann; eine Rückforderung ist Einzelfallarbeit und hängt an den Bedingungen des konkreten Anbieters und der konkreten Spielphase. Wer dennoch bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spielt, sollte wissen, dass er sich auf diese Logik einlässt – und nicht auf das Versprechen, anonym und ohne Rückgriff zu bleiben.
Die Sportwettensteuer: 5,3 % auf das, was der Anbieter vereinnahmt
Die Sportwettensteuer nach §§ 16 bis 25 RennwLottG beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage. Diese Bemessungsgrundlage ist nicht der Einsatz des Spielenden, sondern der Einsatz abzüglich der in ihm enthaltenen Steuer. Praktisch entspricht das rund 5,03 % des Betrags, den ein Spieler einzahlt. Schuldner der Steuer ist der Veranstalter, nicht der Spielende (§ 19 RennwLottG). Ob und wie der Anbieter die Steuer an den Kunden weitergibt, ist seine eigene Entscheidung und gehört in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Was in den Werbeversprechen mancher Häuser verschleiert wird: Die bezahlte Steuer ist kein Beleg für eine deutsche Erlaubnis – sie wird auch von Anbietern ohne deutsche Lizenz abgeführt, sofern sie sich überhaupt an die deutsche Steuerpflicht halten.
Spielerschutz und Limits: warum das eine ohne das andere nicht funktioniert
Die Identitätsprüfung ist kein Selbstzweck. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass der Spielerschutz denjenigen erreicht, den er schützen soll. Eine anonyme Wette ist eine Wette ohne Obergrenze, ohne Sperrabgleich und ohne die Möglichkeit, Gewinne auf das Konto der richtigen Person auszuzahlen. Genau diese Mechanismen bauen die §§ 4 bis 8a GlüStV 2021 auf, und alle setzen voraus, dass der Anbieter weiß, wer spielt.

Teilnahme ab 18 und ein Konto pro Anbieter
Die Teilnahme an Sportwetten ist in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt (§ 4 Abs. 3 GlüStV). Pro Anbieter darf ein vollständig verifizierter Account geführt werden (§ 6a GlüStV) – nicht mehrere nebeneinander. Vor der abgeschlossenen Verifizierung gilt eine kurze Übergangsphase: 72 Stunden, in denen maximal 100 Euro eingezahlt werden dürfen und keine Auszahlung möglich ist. Wer in dieser Phase spielt, kann das gewonnene Geld erst nach der Verifizierung auf sein Bankkonto überweisen lassen.
Das monatliche Einzahlungslimit: 1.000 Euro als Standard
Das auffälligste Schutzinstrument ist das monatliche Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 GlüStV. Es beträgt in der Standardeinstellung 1.000 Euro pro Kalendermonat, und zwar über alle Anbieter hinweg. Das bedeutet: Das Limit gilt nicht pro Wettkonto, sondern pro Person, und es wird technisch über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt. Ein Spieler, der bei drei lizenzierten Anbietern gleichzeitig spielen wollte, kann nicht 3.000 Euro im Monat bewegen, sondern nur 1.000 Euro insgesamt.
Einige Anbieter dürfen auf Antrag ein höheres Limit einrichten, wenn der Spielende seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweist – eine Selbstauskunft reicht nicht. Die Spanne reicht von bis zu 10.000 Euro pro Monat bis zu 30.000 Euro pro Monat, wobei Anbieter die Stufe zwischen 10.000 und 30.000 Euro nur für höchstens ein Prozent ihrer aktiven Spielenden anbieten dürfen. Die Senkung des Limits greift sofort, die Erhöhung erst nach einer Sperrfrist von 7 Tagen. Die Konstruktion ist bewusst träge: Wer sein Limit heraufsetzen will, muss eine Woche warten, in der die Versuchung, den Schritt rückgängig zu machen, Zeit hat zu wirken.
Parallelverbot, OASIS und der Panikbutton
§ 6h GlüStV verbietet das parallele Spielen bei mehreren Anbietern, sichtbar gemacht über die LUGAS-Aktivitätsdatei. Wer bei Anbieter A eine Wette platziert, soll nicht in derselben Sekunde dasselbe Spiel bei Anbieter B spielen können – ein Mechanismus, der arbitrageähnliche Mehrfachwetten unterbindet und die Vergleichbarkeit der Quoten zwischen den Anbietern verbessert. Die Datei funktioniert nur, wenn der Anbieter den Spielenden kennt; ein anonymer Account bleibt unsichtbar und entzieht sich der Kontrolle.
Das Sperrsystem OASIS nach §§ 8 und 8a GlüStV wird sowohl bei der Registrierung als auch bei jedem Login abgefragt. Wer sich selbst sperrt, kann eine Frist benennen – die Mindestdauer beträgt dann drei Monate. Wer keine Frist benennt, ist für mindestens ein Jahr gesperrt. Anbieter, die nicht an OASIS angeschlossen sind, können weder eine bestehende Sperre erkennen noch eine neue eintragen; wer dort spielt, hat formal keine deutsche Sperrmöglichkeit, sondern nur die hauseigene Selbstausschlussfunktion des Anbieters – sofern dieser eine solche anbietet. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 GlüStV setzt eine sofortige Sperre von 24 Stunden. Er ist eine Notbremse für den Moment, in dem der Spielende merkt, dass er die Kontrolle verliert. Auch hier gilt: Wirkt nur bei Anbietern, die den Anschluss an OASIS implementiert haben.
Zahlungen: eigenes Konto, kein anonymer Weg
§ 6b Abs. 4 GlüStV erlaubt ausschließlich Zahlungen von einem Konto, das auf den Namen des Spielenden lautet, bei einem Institut, das dem Geldwäschegesetz unterliegt. Anonyme Zahlungsmittel – Kryptowährungen, anonyme Prepaid-Lösungen – sind damit von lizenzierten Anbietern ausgeschlossen. Die Beschränkung hat zwei Effekte: Sie verhindert, dass Gewinne an eine andere Person als den Verifizierten fließen, und sie schneidet einen der häufigsten Wege ab, mit denen Offshore-Anbieter ihre Anonymität verkaufen. Wer mit Krypto bei einem Anbieter ohne deutsche Lizenz einzahlt, hat damit zugleich die Schutzschicht der E-Geld-Institute und Banken verlassen.
Spielerguthaben liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird das Guthaben nach § 6b Abs. 6 und 7 GlüStV innerhalb von fünf Werktagen gebührenfrei ausgezahlt. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter konkret akzeptiert, steht in seinen Bedingungen und ändert sich mit der Zeit; ein Leser, der eine bestimmte Zahlungsmethode sucht, prüft sie im Kassenbereich des Anbieters, nicht in einer allgemeinen Aufzählung.
Was das 1.000-Euro-Limit konkret bedeutet
Das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro ist nicht nur ein Schutz vor Verlust, sondern auch eine Rechengröße. Wer den vollen Betrag in einer Wette auf einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt mit fiktiven Quoten 1,90 zu 1,90 setzt, spielt einen Markt, dessen Auszahlungsquote bei rund 95 % liegt. Der Marktrand, also der Anteil, der im Schnitt nicht an die Spielenden zurückfließt, liegt damit bei rund 5 %. Bei einem einmaligen Einsatz von 1.000 Euro entspricht das einem erwarteten Verlust in der Größenordnung von etwa 50 Euro. Es handelt sich um einen statistischen Mittelwert über viele Spieler, nicht um eine Prognose für den einzelnen Wettschein; eine einzelne Wette kann alles oder nichts bringen. Aber der Mittelwert zeigt, was der vorgegebene Schutzrahmen auf der Kostenseite bedeutet. Wer das Limit auf mehrere kleinere Wetten verteilt, ändert den durchschnittlichen Verlust nicht grundsätzlich, solange die gespielten Märkte vergleichbare Ränder haben; wer höhere Quoten spielt, nimmt im Schnitt einen höheren Rand in Kauf. Die Rechnung im Detail steht im Abschnitt „Was die Rechnung zeigt“.
Vergleich und Einordnung der zehn Anbieter
Die folgende Tabelle stellt die zehn Anbieter nebeneinander, die in den Suchergebnissen zu „Wettanbieter ohne SCHUFA“ besonders häufig auftauchen. Sechs davon sind auf der GGL-Whitelist geführt, vier nicht. Die Tabelle ist eine Momentaufnahme, kein Ranking.
| Anbieter | Whitelist-Status | Erlaubnisinhaber | Erlaubnis seit |
|---|---|---|---|
| Bet3000 | GGL-Whitelist | I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 |
| NEO.bet | GGL-Whitelist | Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
| AdmiralBet | GGL-Whitelist | Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| MERKUR BETS | GGL-Whitelist | Merkur Bets Malta Limited | 06.11.2023 |
| Tiptorro | GGL-Whitelist | Torro Tec Limited | 30.06.2021 |
| DAZN Bet | GGL-Whitelist | DZBT Operations Limited | 22.08.2023 |
| Boomerang Bet | Keine GGL-Whitelist | k. A. (Curaçao) | k. A. |
| Allyspin | Keine GGL-Whitelist | k. A. (Curaçao) | k. A. |
| Sportaza | Keine GGL-Whitelist | k. A. (Anjouan) | k. A. |
| Playzilla | Keine GGL-Whitelist | k. A. (Curaçao) | k. A. |
Die Tabelle liest sich auf den ersten Blick wie eine Spalte, die mehr verspricht, als sie hält: sechs Einträge mit Datum, vier ohne. Das ist Absicht. Die vier Anbieter ohne Whitelist-Eintrag haben schlicht keine deutsche Erlaubnis, also kein Datum, an dem eine solche erteilt worden wäre. Wer dort spielt, bewegt sich außerhalb des deutschen Regulierungsraums. Die Spalten „Erlaubnisinhaber“ und „Erlaubnis seit“ bleiben für die Offshore-Zeilen ohne Wert, weil die GGL keine Erlaubnis verzeichnet hat; die genannten Lizenzen aus Curaçao oder Anjouan sind in Deutschland nicht anerkannt.
Die sechs lizenzierten Anbieter unterscheiden sich in zwei Dimensionen, die für die Frage „ohne SCHUFA“ unmittelbar relevant sind: Wann wurde die Erlaubnis erteilt, und welcher Rechtsträger steht dahinter. NEO.bet und AdmiralBet gehören zu den ersten, die im Oktober 2020 eine Erlaubnis erhalten haben; ihre Folgeerlaubnisse aus 2022 und (bei AdmiralBet) 2024 zeigen, dass die GGL die Voraussetzungen erneut geprüft hat. Tiptorro folgte im Juni 2021, DAZN Bet im August 2023, MERKUR BETS im November 2023, Bet3000 im April 2026 als jüngster Neueinsteiger in die Whitelist.
Bei den Rechtsträgern fällt auf, dass die meisten ihren Sitz in Malta haben – I.B.C. Sportsbetting Limited, Greenvest Betting Limited, Greentube Betting Malta Limited, Merkur Bets Malta Limited, Torro Tec Limited, DZBT Operations Limited. Die maltesische Adresse ist nicht der Anker der deutschen Erlaubnis; die Erlaubnis kommt von der GGL, der Sitz des Rechtsträgers ist eine gesellschaftsrechtliche Frage. In der Whitelist ist die Adresse hinterlegt, die Erlaubnis selbst ist die deutsche.
Die vier Offshore-Anbieter – Boomerang Bet, Allyspin, Sportaza, Playzilla – werben mit eigenen Sportprogrammen, eigenen Bonusaktionen und eigenen Auszahlungsmodalitäten, sind aber an keiner Stelle an OASIS oder LUGAS angeschlossen. Boomerang Bet und Allyspin nennen Curaçao als Lizenzgeber; Sportaza gibt in der Fußzeile die Autonome Insel Anjouan, Union der Komoren, mit der Lizenznummer ALSI-202606064-FI2 an; Playzilla wird in Drittquellen ebenfalls mit Curaçao in Verbindung gebracht. Diese Lizenzen sind im deutschen Rechtsraum bedeutungslos, und die Anbieter müssen sich fragen lassen, warum sie in Deutschland Spielerinnen und Spieler ansprechen, ohne die deutsche Aufsicht zu suchen.
Grundlagen: was eine SCHUFA-Abfrage im Wettkontext wirklich leistet
Die SCHUFA Holding AG ist die bekannteste deutsche Auskunftei. Sie speichert Daten zu Verträgen, Zahlungsverhalten, Bonität und – in gewissem Umfang – zu Identitätsdaten. Banken, Telekommunikationsunternehmen, Versandhändler und andere Vertragspartner übermitteln Informationen, und die SCHUFA stellt anderen Vertragspartnern auf Anfrage Auskünfte zur Verfügung. Die Auskunft dient dazu, das Risiko eines Vertragspartners einzuschätzen, bevor ein Kredit gewährt, ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen oder ein Mietverhältnis begründet wird.

Was die SCHUFA im Wettkontext tut und was nicht
Im Wettkontext geht es nicht primär um eine Bonitätsprüfung. Es geht um die eindeutige Identifikation des Spielenden – also darum, sicherzustellen, dass der Mensch, der das Konto eröffnet, auch der Mensch ist, der einzahlt und spielt. Dafür gibt es mehrere Verfahren. Die SCHUFA-IBAN-Methode ist eine Variante: Der Anbieter lässt den Spielenden seine IBAN angeben und prüft über die SCHUFA, ob das Konto auf seinen Namen lautet. Das Verfahren funktioniert nur bei Inhabern eines deutschen Bankkontos, ist dafür aber besonders schnell und ohne Video-Ident oder Postversand durchführbar. Winamax nutzt diese Methode nach eigenen Angaben ausdrücklich.
Andere Verfahren greifen direkt auf die SCHUFA-Datenbank zu, um den Abgleich zwischen Anmeldedaten und gespeicherten Personeninformationen vorzunehmen. Die I.B.C. Sportsbetting Limited, Betreiberin von Wettarena, hat sich in ihren AGB vorbehalten, die SCHUFA Holding AG in Wiesbaden zur Verifikation der Kundendaten einzuschalten. Das ist keine Besonderheit von Wettarena; die meisten lizenzierten Anbieter behalten sich eine Auskunftsabfrage bei einer oder mehreren Auskunfteien vor. Was in den AGB steht, ist nicht zwingend, was im Einzelfall passiert – aber es zeigt, dass die SCHUFA als Werkzeug der Identitätsverifikation in der deutschen Wettbranche eine reale Rolle spielt.
Eine SCHUFA-Auskunft im Rahmen der Wettanbieter-Identitätsprüfung fließt nicht als negativer Vermerk in die SCHUFA-Auskunft des Spielenden. Es handelt sich um eine Datenabfrage, die das System dokumentiert; über die Sportwetten selbst erfährt die SCHUFA nichts, solange keine Zahlungsstörung eintritt. Wer also ein Wettkonto eröffnet, bei der SCHUFA verifiziert wird, gewinnt oder verliert und das Konto wieder schließt, hinterlässt in seiner SCHUFA-Auskunft eine Abfrage-Spur – nicht aber einen negativen Eintrag durch die Wette selbst. Wettverluste, solange sie als reguläre Verlustbuchung laufen, sind für die SCHUFA kein Ereignis.
Was „ohne SCHUFA“ auf einem legalen Markt bedeuten würde
Auf einem Markt, der die deutsche Regulierung einhält, gibt es „ohne SCHUFA“ nur in einem sehr engen Sinn. Wer partout keine SCHUFA-Abfrage möchte, hat die Wahl zwischen Video-Ident, PostIdent, dem Konto-Ident-Verfahren über eine andere Auskunftei oder der SCHUFA-IBAN-Methode – die ihrerseits die SCHUFA einschaltet, aber nur zur Kontoprüfung, nicht zur Bonitätsauskunft. Alle vier Wege führen zu derselben Konsequenz: Der Anbieter weiß, wer spielt, und kann OASIS, LUGAS und das 1.000-Euro-Limit anwenden.
Wer „ohne SCHUFA“ bewirbt und in Deutschland Spielerinnen und Spieler anspricht, verzichtet entweder freiwillig auf dieses Werkzeug – und damit auf eine schnelle, automatisierte Identitätsfeststellung – oder verzichtet aus einem anderen Grund: weil der Anbieter sich nicht an die Regeln hält, die das Werkzeug voraussetzen. Im ersten Fall wäre die Werbung ehrlich, wenn sie sagte, dass der Anbieter den SCHUFA-Weg scheut und stattdessen andere Identitätsverfahren nutzt. Im zweiten Fall verschleiert sie, dass der Anbieter auch keine andere deutsche Identitätsregel einhält. Die Realität auf dem deutschen Markt ist fast immer der zweite Fall. Die folgende Anbieterübersicht zeigt, welche Häuser in welche Kategorie fallen.
Die zehn Anbieter im Detail
1. Bet3000 — jüngster Neueinsteiger auf der Whitelist
Bet3000 ist mit einer Erlaubnis vom 22. April 2026 der späteste Neuzugang in dieser Auswahl. Verantwortlich ist die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta – dieselbe Gesellschaft, die auch Wettarena betreibt und in ihren AGB die Verifikation über die SCHUFA Holding AG ausdrücklich vorbehält. Diese Konstellation ist bemerkenswert: Die SCHUFA-Klausel aus den Wettarena-Bedingungen ist nicht auf einen Anbieter beschränkt, sondern gehört zum operativen Werkzeugkasten der Gesellschaft, die nun auch hinter Bet3000 steht. Das Erlaubnisdatum bedeutet nicht, dass das Haus neu im Geschäft ist; die Marke existiert seit Jahren im deutschen Markt, die I.B.C. Sportsbetting Limited hat das Wettangebot unter der .de-Domain nun in das System der GGL-Erlaubnis überführt. Für Spielende ändert sich dadurch vor allem eines: Das Konto unterliegt ab Erlaubnisdatum vollständig dem GlüStV.
Verdikt: Wer bei Bet3000 spielt, spielt bei einem lizenzierten Anbieter mit der kürzesten Whitelist-Vergangenheit in dieser Auswahl. Die SCHUFA-Klausel der Muttergesellschaft zeigt, dass die Identitätsprüfung auch hier zur Grundausstattung gehört. Das ist die richtige Adresse für Leserinnen und Leser, die einen lizenzierten Anbieter mit frischer Whitelist suchen – nicht für Leserinnen und Leser, die einen SCHUFA-freien Weg suchen, denn einen solchen gibt es in Deutschland nicht.
2. NEO.bet — einer der Ersten, mit Folgeerlaubnis
NEO.bet gehört zu den ersten Anbietern, die im Oktober 2020 eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis erhalten haben. Die Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022 bestätigt, dass die GGL die Voraussetzungen erneut geprüft hat. Verantwortlich zeichnet die Greenvest Betting Limited, ebenfalls in Malta registriert. NEO.bet ist ein Beispiel für die Kontinuität der Lizenz: Das Haus hat die erste Erlaubniswelle und die Erneuerung mitgemacht, ohne dass ein Trägerwechsel stattgefunden hat. Im Vergleich zu Marken, die in der Übergangszeit ohne Erlaubnis agierten und erst später in die Whitelist aufgenommen wurden, ist NEO.bet ein Vorreiter der regulierten Phase. Das bedeutet nicht, dass das Wettprogramm anders aufgebaut ist als bei später lizenzierten Häusern; die GlüStV-Bedingungen sind für alle dieselben. Es bedeutet, dass das Haus sechs Jahre Erfahrung im deutschen Regulierungssystem mitbringt.
Verdikt: NEO.bet ist ein lizenzierter Anbieter mit langer Whitelist-Historie. Die Besonderheit liegt nicht in einem außergewöhnlichen Merkmal, sondern in der Beständigkeit über zwei Erlaubnisperioden hinweg. Wer einen Anbieter sucht, der seit der ersten Stunde der deutschen Regulierung dabei ist und die Erneuerungsprüfung bestanden hat, findet hier einen ruhigen Anker.
3. AdmiralBet — drei Erlaubnisschritte, längste Kette in der Auswahl
AdmiralBet ist auf der Whitelist mit drei Daten geführt: die Ersterlaubnis vom 9. Oktober 2020, eine erste Folgeerlaubnis vom 13. Dezember 2022 und eine weitere Folgeerlaubnis vom 29. Juli 2024. Diese drei Daten markieren keine Kursänderung des Anbieters, sondern den Rhythmus der turnusmäßigen Erlaubnisverlängerung. Hinter der Domain steht die Greentube Betting Malta Limited, eine Gesellschaft, die auch im Bereich der Spielautomaten aktiv ist – die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de datiert auf den 28. September 2022. Für die Frage „ohne SCHUFA“ bedeutet die dreistufige Erlaubnis vor allem eines: Der Anbieter ist über die gesamte Regulierungsperiode hinweg von der GGL geprüft worden. Die wiederholte Erlaubniserteilung ist ein Indiz dafür, dass das Haus die Anforderungen erfüllt, die bei jeder Verlängerung auf dem Prüfstand stehen – von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit über die Spielsucht-Prävention bis zur Geldwäsche-Compliance.
Verdikt: AdmiralBet bringt die längste ununterbrochene Erlaubniskette in dieser Auswahl mit – drei Schritte innerhalb von knapp vier Jahren. Wer einen Anbieter sucht, der die GGL-Prüfung mehrfach durchlaufen hat, findet hier einen Beleg dafür, dass das System funktioniert. Die Automatenspiele-Erlaubnis zeigt zudem, dass der Träger Erfahrung im gesamten Glücksspiel-Spektrum hat.
4. MERKUR BETS — Spielothek-Wurzeln, mehrere Domains unter einem Dach
Die Merkur Bets Malta Limited betreibt in Deutschland nicht nur die Marke MERKUR BETS, sondern auch die Angebote Merkur Sports und XTip – drei Auftritte, die alle auf der GGL-Whitelist stehen. Die Ersterlaubnis datiert auf den 9. Oktober 2020, eine Folgeerlaubnis auf den 22. Dezember 2022. Für die Sportwetten-Domain MERKUR BETS wurde die Erlaubnis am 6. November 2023 erteilt. Hinter dem Markennamen steht die Merkur-Gruppe, die in Deutschland vor allem für ihre Spielotheken und Spielautomaten bekannt ist. Diese Herkunft erklärt die breite Aufstellung: Die Merkur Bets Malta Limited ist in der Whitelist auch für das Automatenspiele-Angebot Merkur Slots geführt. Sportwetten sind für das Haus ein zweites Standbein neben dem stationären und digitalen Automatengeschäft. Für Spielende heißt das, dass die Plattform Teil eines vertrauten Marken-Ökosystems ist, aber nicht zwingend eigenständige Sportwetten-Expertise mitbringt.
Verdikt: Wer einen Anbieter mit Wiedererkennungswert aus der Spielothek-Welt sucht, findet ihn hier. Die Lizenz gilt – die offene Frage ist, ob das Sportwetten-Angebot im Vergleich zu Häusern, die ausschließlich auf Wetten setzen, in der Tiefe mithält. Die Mehrmarken-Strategie deutet darauf hin, dass die Gruppe verschiedene Zielgruppen bedient, nicht dass jede Marke für sich ein Vollsortiment liefert.
5. Tiptorro — der Tipico-Auftritt im deutschen Markt
Tiptorro ist die deutsche .de-Domain, unter der die Torro Tec Limited mit Sitz in Malta Sportwetten anbietet. Die GGL führt die Erlaubnis seit dem 30. Juni 2021, eine Folgeerlaubnis seit dem 27. Dezember 2022. Im App Store beschreibt sich die Torro Tec Limited als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der GGL – die Markenverwandtschaft mit dem Sportwetten-Anbieter Tipico ist unübersehbar. Die Vorgeschichte dieser Markenverwandtschaft steht in den Akten: Im Fall, den der BGH am 25. Juli 2024 dem EuGH vorgelegt hat, geht es um die Rückforderung von Verlusten bei einem Anbieter aus dem Tipico-Umfeld, der ohne deutsche Erlaubnis Sportwetten angeboten haben soll. Die hier genannte Tiptorro mit GGL-Erlaubnis ist nicht der Anbieter, gegen den der BGH verhandelt – sie ist die lizenzierte Variante innerhalb des Markenverbunds. Beide tragen dasselbe Logo und dieselbe Marktposition, aber nur die eine hat eine deutsche Erlaubnis.
Verdikt: Tiptorro ist die lizenzierte deutsche Variante einer Marke, die im grauen Markt dieselben Buchstaben trägt. Wer im Tipico-Ökosystem spielen will, ohne die deutsche Erlaubnis zu verlassen, ist hier richtig. Die juristische Trennung zwischen Torro Tec Limited und den in den Verfahren genannten Anbietern ist sauber, aber ein Leser, der die Vorgeschichte kennt, sollte den Unterschied bewusst im Blick behalten.
6. DAZN Bet — Sportmedienmarke mit jungem Wettsegment
DAZN Bet tritt unter der Domain DAZN Bet auf, verantwortlich ist die DZBT Operations Limited mit Sitz in Zebbug, Malta. Die Sportwetten-Erlaubnis datiert auf den 22. August 2023. Die Marke DAZN ist in Deutschland vor allem als Sport-Streaming-Anbieter bekannt, der Live-Übertragungen aus Fußball, Boxen, Tennis und anderen Sportarten zeigt. Mit DAZN Bet überträgt das Medienhaus die Markenbekanntheit in das Wettsegment. Die Überschneidung von Streaming und Wettangebot ist im deutschen Markt nicht selbstverständlich, weil der GlüStV in § 5 Abs. 3 die Werbung unmittelbar vor oder während einer Live-Übertragung auf demselben Kanal einschränkt. DAZN löst diese Frage, indem Streaming und Wettangebot unter getrennten Marken und Domains laufen. Die Marke bleibt für die Spielenden erkennbar, die rechtliche Trennung ist sauber. Die Erfahrung im Wettsegment ist mit dem Erlaubnisdatum von 2023 kürzer als bei den Häusern, die seit 2020 lizenziert sind; das Sportwetten-Angebot dürfte in der Breite, nicht zwingend in der Tiefe, mit den Spezialisten mithalten.
Verdikt: DAZN Bet bringt eine der bekanntesten Sportmedienmarken in den Wettmarkt, allerdings erst seit 2023. Wer die Marke aus dem Streaming kennt, findet hier einen Anbieter mit niedriger Einstiegshürde und der Möglichkeit, Streaming- und Wettkonto unter einer Anmeldung zu bündeln – aber auch mit weniger Wett-Tiefe als bei reinen Wettanbietern.
7. Boomerang Bet — eigenes Wettprogramm, ohne deutsche Anbindung
Boomerang Bet ist auf der GGL-Whitelist nicht geführt. Der Anbieter betreibt nach eigener Darstellung einen Sportwetten-Bereich mit „Sport“, „In-Play“, „Esports“ und „Top leagues“ sowie ein eigenes Dokument mit Sportwetten-Regeln. Die Lizenz, die in Drittquellen genannt wird, stammt aus Curaçao – ein Lizenzgeber, dessen Erlaubnis in Deutschland keine Geltung hat. Wer bei Boomerang Bet spielt, spielt außerhalb des deutschen Regulierungsraums. OASIS, LUGAS, das 1.000-Euro-Limit, die SCHUFA-Prüfung – all das greift hier nicht. Die Identitätsprüfung, die Boomerang Bet selbst durchführt, orientiert sich an den Vorgaben der Curaçao-Lizenz, nicht an § 6a GlüStV. Zahlungen laufen über die Wege, die der Anbieter akzeptiert – darunter mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Kryptowährungen, die nach deutschem Recht auf lizenzierten Plattformen ausgeschlossen sind.
Verdikt: Boomerang Bet ist für deutsche Spielende ein Angebot ohne Erlaubnis. Wer dort spielt, verlässt den Schutzrahmen des GlüStV – und nimmt die Konsequenzen in Kauf, die eine fehlende deutsche Lizenz mit sich bringt. Das Werbeversprechen „ohne SCHUFA“ ist hier wörtlich zu nehmen, aber nicht im Sinne der Spielenden, sondern im Sinne eines Anbieters, der sich an keine deutsche Identitätsregel hält.
8. Allyspin — breites Sportangebot, kein Anschluss an OASIS oder LUGAS
Allyspin bietet nach eigener Darstellung einen Sportwettenbereich mit Live-Wetten, virtuellen Sportarten und einer breiten Auswahl an Sportarten – Fußball, Tennis, Tischtennis, Basketball, Eishockey, American Football und Baseball. Die Lizenz, die in Drittquellen genannt wird, stammt aus Curaçao. Die GGL führt die Domain nicht auf der Whitelist. Die fehlende Whitelist-Eintragung hat dieselben Konsequenzen wie bei Boomerang Bet: kein Anschluss an OASIS, keine LUGAS-Limitdatei, kein 1.000-Euro-Limit, keine SCHUFA-Verifikation nach deutschem Standard. Auch die Frage, ob das 18-Jahres-Alter kontrolliert wird, hängt allein an der Sorgfalt des Anbieters, nicht an einer deutschen Aufsicht. Das breite Sportangebot vermittelt einen Vollsortiment-Eindruck; ohne deutsche Lizenz bleibt es ein Angebot außerhalb des Schutzrahmens.
Verdikt: Allyspin ist ein Vollsortiment-Anbieter ohne deutsche Erlaubnis. Das breite Sportangebot ersetzt keine deutsche Lizenz. Wer hier spielt, akzeptiert die gleichen rechtlichen Risiken wie bei jedem anderen Offshore-Anbieter, mit denselben Konsequenzen im Streitfall.
9. Sportaza — Lizenz aus Anjouan, in Deutschland ungültig
Sportaza gibt in der Fußzeile der eigenen Webseite an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert und reguliert zu sein, und nennt die Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Die GGL führt die Domain nicht auf der Whitelist, ein Anschluss an OASIS oder LUGAS besteht nicht. Die Lizenz aus Anjouan gehört zu den Offshore-Konstruktionen, die in den letzten Jahren verstärkt im deutschsprachigen Wettmarkt auftauchen. Sie ist in Deutschland nicht anerkannt; wer dort spielt, ist nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtem Glücksspiel ausgesetzt. Der Anbieter selbst unterliegt mit seiner Lizenz der Aufsicht der Komoren-Behörde, die in der europäischen Wahrnehmung keine strengen Maßstäbe an Spielerschutz, Geldwäsche-Compliance oder Auszahlungssicherheit setzt.
Verdikt: Sportaza ist ein Offshore-Anbieter mit Lizenz aus Anjouan. Für Spielende in Deutschland bedeutet das: kein deutscher Schutz, keine deutsche Aufsicht, kein Rückgriff im Streitfall. Die Lizenznummer in der Fußzeile ist im deutschen Rechtsraum bedeutungslos.
10. Playzilla — Curaçao-Hintergrund, keine Erlaubnis in Deutschland
Playzilla betreibt nach eigener Darstellung einen Sportsbook-Bereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten. Die Lizenz, die in Drittquellen genannt wird, stammt aus Curaçao. Die GGL führt die Domain nicht auf der Whitelist, ein Anschluss an OASIS oder LUGAS besteht nicht. Die Spielmechanik – Pre-Match, Live, virtuell – unterscheidet sich nicht von lizenzierten Häusern; das tut sie bei keinem Offshore-Anbieter, weil das Produkt „Sportwette“ überall gleich aussieht. Der Unterschied liegt ausschließlich in der Aufsicht: Playzilla unterliegt der Curaçao-Aufsicht, nicht der GGL. Eine deutsche Spielerin, die bei Playzilla spielt, hat keine deutsche Beschwerdestelle, keine OASIS-Sperre, keine deutsche Auszahlungsgarantie und im Streitfall keinen Rückgriff auf eine deutsche Behörde.
Verdikt: Playzilla ist für deutsche Spielende ein Angebot ohne Erlaubnis. Die Aufsicht durch Curaçao ändert daran nichts, weil diese Lizenz in Deutschland nicht anerkannt ist. Wer hier spielt, sollte sich bewusst sein, dass er die gesamte Schutzarchitektur des GlüStV hinter sich lässt – und mit dem Verlust auch die rechtliche Handhabe verliert, die eine Beschwerde bei der GGL bieten würde.
Was die Rechnung zeigt: das 1.000-Euro-Limit im Marktrand
Das 1.000-Euro-Limit ist nicht nur ein Schutzmechanismus, sondern auch eine Rechengröße, die zeigt, was ein voller Monatsrahmen auf einem ausgeglichenen Markt kostet. Die Bedingung ist eng: ein einzelner Einsatz von 1.000 Euro auf einem Zwei-Wege-Markt, bei dem beide Seiten mit einer Quote von 1,90 notiert sind. Unter dieser Bedingung liegt die Auszahlungsquote des Marktes bei rund 95 %, der Marktrand entsprechend bei rund 5 %. Ein einmaliger Einsatz von 1.000 Euro auf einem solchen Markt hat im statistischen Mittel einen erwarteten Verlust in der Größenordnung von etwa 50 Euro.
Diese Rechnung ist ein Mittelwert über viele Spieler und viele Wetten, keine Prognose für den einzelnen Wettschein. Eine einzelne Wette kann 1.900 Euro zurückbringen oder 1.000 Euro verlieren; das arithmetische Mittel über eine ausreichend große Zahl gleichartiger Wetten liegt bei 950 Euro pro 1.000 Euro Einsatz – also 50 Euro unter dem Einsatz. Wer das Limit auf mehrere kleinere Wetten verteilt, ändert den durchschnittlichen Verlust nicht grundsätzlich, solange die gespielten Märkte vergleichbare Ränder haben. Wer Wetten mit stark unterschiedlichen Quoten kombiniert – etwa eine Favoritenwette zu 1,20 mit einer Außenseiterwette zu 5,00 – bewegt sich in einem anderen Markt mit anderem Rand. Das Schaubild ändert sich also weniger durch die Höhe des Einsatzes als durch die Auswahl der Märkte.
Was die Rechnung sichtbar macht: Das 1.000-Euro-Limit wirkt nicht nur als Verlustbremse, sondern auch als Disziplin für die Marktstruktur. Wer 1.000 Euro pro Monat auf einen ausgeglichenen Markt mit 5 % Rand setzt, gibt im Schnitt etwa 50 Euro ab. Das ist nicht wenig und nicht viel – es ist die Größenordnung, mit der lizenzierte Anbieter im deutschen Markt kalkulieren. Offshore-Anbieter ohne dieselbe Limitstruktur können Märkte anbieten, deren Rand durchaus höher liegt, ohne dass die Spielenden das in jedem Fall sehen. Das eine ist die deutsche Lösung: Limit und damit eine Obergrenze für die erwarteten Verluste. Das andere ist die Offshore-Lösung: kein Limit, dafür ein höherer durchschnittlicher Verlust, wenn die Quoten ungünstiger stehen. Beide Wege sind nicht identisch; sie sind auch nicht beide legal.
Häufige Fragen zum Wetten ohne SCHUFA
Fragen lizenzierte Wettanbieter die SCHUFA bei der Kontoeröffnung ab?
Anbieter mit deutscher Erlaubnis sind nach § 6a GlüStV zur Identitätsprüfung verpflichtet, und einige nutzen die SCHUFA oder das SCHUFA-IBAN-Verfahren. Eine Pflicht zur SCHUFA-Abfrage besteht nicht; lizenzierte Häuser dürfen auch Video-Ident, PostIdent oder andere Mittel nutzen. Wer eine SCHUFA-Abfrage partout ablehnt, findet auf dem deutschen Markt allerdings keinen legalen Alternativanbieter.
Wirkt sich eine Sportwette auf den SCHUFA-Score aus?
Solange das Wettkonto bei einem lizenzierten Anbieter sauber läuft, fließt die Wette selbst nicht in die SCHUFA-Auskunft ein. Die Identitätsabfrage hinterlässt eine kurze Spur, nicht aber einen negativen Eintrag. Problematisch wird es, wenn Zahlungen über das eigene Bankkonto nicht eingelöst werden oder der Anbieter eine Forderung an die SCHUFA meldet – bei Sportwetten die Ausnahme, nicht die Regel.
Welche Alternativen zur SCHUFA-Abfrage nutzen deutsche Wettanbieter?
Die häufigsten Alternativen sind Video-Ident, bei dem der Anbieter per Video-Call Ausweis und Gesicht prüft, und PostIdent, bei dem die Postfiliale die Identitätsfeststellung übernimmt. Auch das Konto-Ident-Verfahren, bei dem die IBAN auf den Namen des Spielenden geprüft wird, ist verbreitet. Welcher Weg tatsächlich angeboten wird, entscheidet jeder Anbieter individuell.
Was verbirgt sich hinter „ohne SCHUFA“ bei Angeboten ohne deutsche Erlaubnis?
Wer mit „ohne SCHUFA“ wirbt und keine deutsche Erlaubnis hat, bezieht sich auf die fehlende SCHUFA-Abfrage, die im deutschen Markt verpflichtend wäre. In aller Regel fehlt aber nicht nur die SCHUFA, sondern die gesamte Identitätsprüfung, der OASIS-Anschluss und das LUGAS-Limit. Die GGL warnt ausdrücklich vor solchen Angeboten.
Wie hängen Identitätsprüfung, OASIS und das 1.000-Euro-Limit zusammen?
Die Identitätsprüfung stellt fest, wer spielt. OASIS prüft, ob diese Person gesperrt ist. Das 1.000-Euro-Limit über LUGAS begrenzt, wie viel Geld monatlich auf das Konto fließt. Alle drei Systeme setzen einander voraus: ohne geprüfte Identität greift keine Sperre und kein Limit. Anbieter ohne deutsche Erlaubnis sind an keinem der drei angeschlossen.
Was darf überhaupt gewettet werden?
Die Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten umfasst nicht jedes erdenkliche Wettprogramm. § 21 Abs. 1 GlüStV lässt fixe Quoten auf den Ausgang eines Ereignisses, auf einen Abschnitt davon oder auf Vorfälle im Ereignis zu, einzeln oder in Kombination. Live-Wetten nach § 21 Abs. 4 GlüStV sind während eines laufenden Ereignisses nur auf den Enderfolg oder auf Komponenten wie das nächste Tor im Fußball oder den nächsten Satz im Tennis erlaubt; der nächste Punkt im Tennis oder der nächste Korb im Basketball fällt nicht darunter. Verboten sind Wetten auf Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure beteiligt sind – die GGL-Praxis sieht Fußball unterhalb der 3. Liga als solchen Amateursport an –, sowie Wetten auf regelwidriges Verhalten oder dessen Sanktionierung und manipulationsanfällige Märkte. Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind nicht zulässig.
E-Sports nimmt in der GGL-Praxis eine Sonderstellung ein: Die Behörde teilt mit, dass E-Sports nicht als Sport anerkannt ist und Wetten darauf nicht möglich sind. Lizenzierte E-Sports-Wetten gibt es in Deutschland daher nicht. Zu virtuellen Sportarten ist die Rechtslage nicht abschließend festgestellt; seriös lässt sich dazu nichts sagen. Cash Out ist keine Frage des GlüStV, sondern eine Funktion des jeweiligen Anbieters; ob und unter welchen Bedingungen sie angeboten wird, gehört in das Wettprogramm des Hauses, nicht in ein allgemeines Urteil.
Werbung für Glücksspiel darf nur derjenige machen, der eine Erlaubnis hat (§ 5 Abs. 7 GlüStV). Bei Sportwetten gelten die Vorgaben des § 5 Abs. 3 und 6 GlüStV: Keine Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung des Ereignisses auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlerinnen und Sportlern oder Funktionsträgern, keine erfolgsabhängige Vergütung von Affiliate-Partnern nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz. Der GlüStV selbst enthält keine Vorschrift, die einen Sportwetten-Bonus der Höhe nach begrenzt oder überhaupt regelt. Umsatzfaktor, Mindestquote, Frist und maximale Auszahlung stehen ausschließlich in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
Lizenz – footballwetteninfo.com
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